Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.53
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Landes verbucht (Hauhaltsstelle 2/240000861000).
GR Mag. Stoll referiert die Anträge des
Ausschusses für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen vom 17.05.2021:
25.
schlossen. Zum Rechnungsabschlussstichtag beträgt die KUF-Rücklage
€ 1.288.201,63.
3.
Über- oder außerplanmäßige Mittelverwendungen 2021
Beschluss (einstimmig):
Die über- oder außerplanmäßigen Mittelverwendungen 2021 werden gemäß Beilage
genehmigt.
28.
26.
Die Subventionsansuchen 2021 werden gemäß Beilage genehmigt.
27.
Beschluss (einstimmig):
2.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
8 Stimmen; einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt vorliegende
Darlehensverwendungen für das Finanzjahr
2020.
IV 4102/2021
Zuweisungen an und Entnahmen
von Haushaltsrücklagen im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2020
1.
IV 4102/2021
Darlehensverwendungen 2020
Subventionsansuchen 2021
Beschluss (einstimmig):
Es wird beschlossen, eine Rücklage
mit korrespondierender Zahlungsmittelreserve für die Bauverbotsablöse im
Zusammenhang mit dem MCI-Neubau
in Höhe von € 5.790.000,-- zu bilden.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, die Kosten der Bauverbotsablöse im Rahmen der Erstellung des
Voranschlages 2022 aufzunehmen.
Der Gemeinderat beschließt eine Zuweisung an die Erneuerungsrücklage in
Höhe von € 497,57. Diese Summe entspricht dem Ergebnis aus der Rücklagenveranlagung für das Finanzjahr 2020. Zum Rechnungsabschlussstichtag beträgt die Erneuerungsrücklage € 1.967.581,31.
Es wird beschlossen, an die Rücklage
für das ehemalige Sondervermögen
der Kranken- und Unfallfürsorge (KUF)
den Betrag von € 179.199,31 zuzuweisen. Davon entfallen € 11.931,09 auf
im Finanzjahr 2020 erzielte Kursgewinne und € 167.268,22 auf die Umbuchung von der Neubewertungsrücklage
(aufgrund der Wertpapierverkäufe). Zusätzlich wird die Entnahme aus dieser
Rücklage betreffend Kosten des Geldverkehrs in Höhe von € 772,29 be-
GR-Sitzung 27.05.2021
29.
IV 4102/2021
Beschlussfassungen im Zuge der
Vorlage des Entwurfes der Eröffnungsbilanz
GR Mag. Stoll referiert den Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen vom 17.05.2021:
Für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020
wird in Ergänzung zum Beschluss des Gemeinderates vom 12.12.2019,
ZI. IV 17245/2019, wie folgt beschlossen:
1.
Das Wahlrecht nach § 31 Abs. 1
VRV 2015 zur Bildung von Rückstellungen für monatliche Pensionsleistungen,
die die Stadt Innsbruck zu tragen hat,
wird ausgeübt. Die Summe der Pensionsrückstellungen zum 01.01.2020 beträgt laut vorliegendem Gutachten
€ 709.518.695,--.
2.
Sofern der Zinssatz der am Rechnungsabschlussstichtag gültigen durch
Umlauf gewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) nach
§ 19 Abs. 5, § 28 Abs. 2 sowie § 31
Abs. 2 VRV 2015 negativ ist, ist zur Berechnung des Barwertes von künftigen