Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.54

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- 418 -

Zahlungen ein Zinssatz von 0,00 % zu
verwenden.
3.

4.

Die Bewertung von Forderungen erfolgt
- sofern keine Einzelwertberichtigungen
auf Forderungen zu erfassen sind - unter Berücksichtigung verwaltungsökonomischer Grundsätze aufgrund vereinfachter Verfahren der gruppenweisen Einzelwertberichtigung gemäß den
Erläuterungen zum § 21 Abs. 3
VRV 2015.
Das Sondervermögen der ehemaligen
Kranken- und Unfallfürsorge (KUF)
zum 01.01.2020 in Höhe von
€ 1.277.042,83 wird einer Rücklage
(davon entfallen € 1.109.774,61 auf die
Haushaltsrücklage und € 167.268,22
auf die Neubewertungsrücklage) zugeführt.

5.

Die Wald-, Fels-, Geröll-, Alpen- und
vegetationsarmen Flächen werden mit
€ 2,-- pro m2 bewertet.

6.

Der Straßenaufbau wird mit € 60,-pro m2 angesetzt und nach seinem Zustand bewertet.

chen/Grundstücksaufbauten (an den jeweiligen Standorten) werden erfasst
und über 33 Jahre abgeschrieben.
12. Der natürliche Aufwuchs und Pflanzen
werden aufgrund der Empfehlung im
Leitfaden des Landes Tirol als Instandhaltung der Grundstückseinrichtungen
geführt und nicht aktiviert.
GR Lukovic, BA MA MA: Ich möchte ein
Dankeschön an die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, aussprechen, die die Unterlagen sehr gut vorbereitet und sehr gut erklärt
hat.
In diesem Beschlussvorschlag wurde sehr
informativ dargelegt, welche Wahlrechte wir
ziehen sollten und welche wir im Zusammenhang mit der Eröffnungsbilanz besser
sein lassen sollten. Auch wenn zurzeit niemand aus der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, anwesend ist, sollten wir uns trotzdem für die
sehr gute Arbeit und sehr gute Darstellung
des Ganzen bedanken.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):

7.

Für Wegweiser, Verkehrszeichen,
Fahrradbügel, Bänke und Abfalleimer
wird aus Zwecken der Vereinfachung
das Festwertverfahren nach § 19
Abs. 3 VRV 2015 angewandt.

8.

Parkscheinautomaten werden mit einer
Nutzungsdauer von 20 Jahren angesetzt.

GR Onay referiert die Berichte des Kontrollausschusses vom 06.05.2021:

9.

Das Verkehrsrechnersystem Innsbruck
wird in der Anlagenklasse 005, Anlagen
zu Straßenbauten, mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren für Orientierungssysteme geführt.

30.

10. Brücken mit Stahlkonstruktionen sowie
Holzbrücken werden auf Basis des
durchschnittlichen Neubaupreises mit
€ 2.500,-- bzw. € 1.800,-- pro m2 bewertet.
11. Spielgeräte im Freien bzw. sonstige
Grundstückseinrichtungen werden mit
einer Nutzungsdauer von 10 Jahren
angesetzt. Die bei Parkanlagen und
Spielplätzen erstellten Oberflä-

GR-Sitzung 27.05.2021

Der Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
17.05.2021 (Seite 417) wird angenommen.

KA 14775/2020
Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Amtes für Soziales

GR Onay: Ich darf hier vorstehenden Bericht der Kontrollabteilung referieren.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Die Mitglieder
des Kontrollausschusses wissen, wo es Unstimmigkeiten in diesem Bericht gibt und
über welche heiß diskutiert wurde.
Wir haben inzwischen bei der letzten Sitzung des Gemeinderates auch eine Anfrage
zu diesem Prüfbericht eingebracht.
Ich möchte nun gar nicht mehr um den heißen Brei herumreden. Im Ausschuss wurde
geklärt, dass wir überfraktionell wünschen,