Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.64

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 428 -

Daher schlucke ich lieber die "Kröte", drei
Häuser aus dem gesamten Planungsbereich zu streichen, als dass wir aufgrund
von inhaltlichen Differenzen zwischen den
Fraktionen zunächst gar nichts beschließen,
weil wir keinen zeitgemäßen Bebauungsplan für ein sehr großes Geviert haben.

Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
43.

Einbringung einer dringenden Anfrage

Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.05.2021 (Seite 428) wird angenommen.

Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist eine dringende Anfrage
eingelangt ist, deren Beantwortung unter
dem entsprechenden Tagesordnungspunkt
erfolgen wird. Er bringt daraufhin diese Anfrage zur Kenntnis.

41.

43.1

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, NEOS,
ALI und GERECHT, 12 Stimmen):

MagIbk/35836/SP-BB-SA/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. SA-B18, Saggen, Bereich Kaiserjägerstraße 12
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SA-B2/2), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen.

Personalwesen, fehlerhafte Berechnung von Zulagen, Nachzahlung (FPÖ)
Bgm. Willi verliest
beiliegende dringende Anfrage der FPÖ.
44.

Einbringung eines dringenden Anträges gemäß § 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

44.1

GfGR/117/2021

Die erforderlichen privatrechtlichen Vereinbarungen sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. SA-B18, Saggen, Bereich
Kaiserjägerstraße 8 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SA-B2/2), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen sowie die geltenden örtlichen Bauvorschriften außer Kraft.
42.

MagIbk/19250/SP-PA-HU/2
Hungerburg, Umbrückleralmweg,
Ansuchen um Änderung Örtliches
Raumordnungskonzept (ÖROKO)
und Flächenwidmungsplan

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.

GR-Sitzung 27.05.2021

GfGR/116/2021

Finanzdirektor-Stellvertreter
Mag. Verdross Johannes, Verlängerung des Dienstverhältnisses
(GERECHT, FPÖ, ÖVP, FI, NEOS
und FRITZ)
GR Depaoli (GERECHT) stellt mit Bgm.Stellv. Lassenberger (FPÖ), Bgm.-Stellv.
Ing. Mag. Anzengruber, BSc (ÖVP),
GR Mag. Krackl (FI), GRin Mag.a Seidl
(NEOS) und GR Mayer (FRITZ) beiliegenden dringenden Antrag.