Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.67
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formieren, dass die Hearing-Kommission einen Kandidaten als Nachfolger für
FD Mag. Müller ausgewählt hat. Die Gehaltsverhandlungen laufen noch, daher
kann ich noch nichts Näheres sagen. Es
wird aber angestrebt, dass diese Person am
01.07.2021 das Amt antritt. FD Mag. Müller
bleibt bis 30.06.2021 im Amt. Ich kann
Ihnen nur sagen, wenn diese Person der
neue Finanzdirektor wird, haben wir ein
fachliches Schwergewicht an dieser wichtigen Stelle unserer Stadt. Das ist wirklich
eine sehr gute, fundiert mit Kenntnissen und
viel Erfahrung ausgestattete Person.
GR Kunst: Zur Geschäftsordnung! Herr
Bürgermeister, haben Sie diese rechtliche
Auskunft schriftlich hier?
Bgm. Willi: Ja!
Bgm. Willi: Es ist keine Unterschrift darunter. Das ist eine Rechtsauskunft aus der
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Also Dr. Crepaz
in dem Fall, da er der Chef der Präsidialabteilung ist?
MDinMag.a Herlitschka, Msc: Das kam von
meinem Amt.
Der dringende Antrag von GR Depaoli und
MitunterzeichnerInnen (Seite 428) wird von
Bgm. Willi a limine zurückgewiesen, weil er
keine Angelegenheit des Wirkungsbereichs
des Gemeinderates der Stadt Innsbruck betrifft.
47.
Behandlung eines eingebrachten
dringenden Antrages gemäß § 21
Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
47.1
GfGR/119/2021
GR Kunst: Kann ich diese bitte sehen und
eine Kopie davon haben?
Bgm. Willi: Das können Sie haben. Ich las
den Text vor, damit alles seine Richtigkeit
hat.
GR Kunst: Gut, dann hole ich mir diese
jetzt. Danke.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Zur tatsächlichen Berichtigung zu den Aussagen von
GR Onay! Er sagte, dass der Antrag rechtlich nicht zulässig ist. Wenn es im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) verankert ist, können Anträge
mit einer Mehrheit oder alleine eingebracht
werden. Damit kann man nicht von einer
nicht rechtlichen Zulässigkeit sprechen.
Der Antrag wurde rechtmäßig eingebracht
und der Bürgermeister hat das Recht, ihn
zurückzuweisen. Das mag sein. Eingebracht wurde er aber richtig.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Wir hätten
gerne die Information, wer die Stellungnahme verfasst hat. Ist diese von der Magistratsdirektorin, vom Personalamt oder
von woher?
Bgm. Willi: Ich habe die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, ersucht, das zu prüfen. Die Stellungnahme ist von dort gekommen. Wer aller von dort autormäßig beteiligt
war, weiß ich nicht.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Wer hat unterfertigt bzw. wer steht für diese Rechtsauskunft?
GR-Sitzung 27.05.2021
Unterstützung der Klubkultur in
Innsbruck und Tirol (GRÜNE,
FPÖ, ÖVP, FI, SPÖ, NEOS, FRITZ,
GERECHT, TSB und ALI)
Beschluss (einstimmig):
Dem von GR Lukovic, BA MA MA und MitunterzeichnerInnen eingebrachten dringenden Antrag (Seite 436) wird die Dringlichkeit
zuerkannt.
GR Lukovic, BA MA MA: Ich möchte mich
bei allen Fraktionen bedanken. Es war eine
lange Geburt, diesen Antrag so zustande zu
bekommen. Ich glaube, dass wir mit der
Formulierung eine sehr gute Lösung gefunden haben. Wir alle verstehen den Antrag
als Einladung an das Land Tirol als auch an
die Wirtschaftskammer (WKO), mit uns an
einem Strang zu ziehen, der Klubkultur in
der Stadt Innsbruck und auch im gesamten
Land Tirol eine Unterstützungsleistung zu
bieten.
Die Klubs waren eine der Ersten, die schließen mussten, und werden zu den Letzten
gehören, die aufsperren werden. Wir müssen jetzt etwas tun, bevor viele bankrott gehen, damit uns auch nach Corona dieser
sehr wichtige Wirtschaftszweig und Kulturbereich noch erhalten bleibt.
Ich hoffe, dass der Antrag die breite Mehrheit findet.