Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.93
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Ich weiß, dass schon vor einigen Jahren
diesbezüglich Gespräche geführt wurden.
Vor allem für die AnrainerInnen in diesem
Bereich ist es wichtig, dass das noch einmal
intensiv geprüft wird.
Ich bin überzeugt, dass diese Fahrzeuge in
einem innerstädtischen Bereich nicht fahren
sollten. Vor allem, weil wir darüber reden,
dass wir die Innenstadt und die Altstadt
über den Inn hinüber attraktivieren wollen.
Für die AnrainerInnen und BesucherInnen
der Stadt Innsbruck ist das eine große Belastung.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich bin dafür, diesen
Antrag dem Stadtsenat zuzuweisen, glaube
aber, dass es nicht so einfach werden wird.
Natürlich kenne ich die Situation. Im Zuge
der "skandalösen" Gehsteigverbreiterung in
St. Nikolaus war ich oft genug dort und
habe das auch live miterlebt.
Leider ist die Angelegenheit nicht so einfach, wie man glaubt, GR Mag. Plach. Deshalb muss ich etwas ausholen: Bis vor ungefähr drei Jahren gab es die Rechtslage,
dass Zugmaschinen, also Traktoren, mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als
40 km/h, nur landwirtschaftliche Güter ziehen dürfen.
Das wurde vor ca. drei Jahren mit einer EURichtlinie aufgehoben. Gleichzeitig nutzt
man Schlupflöcher. Landwirtschaftliche
Fahrzeuge sind sowohl vom Wochendfahrverbot als auch von der IG-L ausgenommen. Nun werden immer mehr Traktoren
nicht nur für den Transport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, vom Feld zum
Hof und retour, verwendet, sondern als Gütertransport für Bauschutt usw. Das bekommen wir als Stadt Innsbruck nicht in den
Griff.
Allerdings gibt es im Koalitionsübereinkommen der Bundesregierung einen Passus,
dass man das im Zuge einer Novellierung
der Straßenverkehrsordnung (StVO) ändern
möchte. Die missbräuchliche Verwendung
von Traktoren soll hintangestellt werden.
Das ist der einzige Weg, den wir einschlagen können.
GR-Sitzung 27.05.2021
In der Zeit, als ich nur Obfrau des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
und nicht Verkehrsstadträtin war, habe ich
schon einmal genau den gleichen Antrag
gestellt. Dieser wurde dann im Ausschuss
für Umwelt, Energie und Mobilität besprochen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es gab natürlich nicht zu Unrecht einen
hellen Aufschrei der Landwirtschaftskammer.
Man muss bedenken, dass der landwirtschaftliche Verkehr wichtig ist, solange er
das ist. Sobald man die Innstraße sperrt,
haben wir die Traktoren am Rennweg und
am Innrain auf Hauptachsen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Auf
der Autobahn dürfen diese Fahrzeuge nicht
fahren. Wie man es macht, macht man es
falsch.
Ich glaube, dass wir mit einer gesetzlichen
Regelung einiges erreichen würden. Auch
das Land Tirol kann hier nicht viel tun. Aktuell gibt es von deren Seite eine Bewusstseinsbildungskampagne. Vielleicht schaut
Ihr alle einmal kurz zu mir. Auf dem Plakat
steht: Große Reifen - große Verantwortung,
für mehr Rücksicht im Straßenverkehr, angepasst fahren, Rücksicht nehmen, abbiegen, deutlich sichtbar machen, Ladung sichern, Fahrbahn sauber halten, Beleuchtung auf Funktion prüfen, aufmerksam im
Straßenverkehr usw.
Auch beim Land Tirol sind Bemühungen
vorhanden. Im Endeffekt brauchen wir aber
eine Änderung der StVO. Im Jahr 2017 hat
der Gemeinderat der Stadt Innsbruck beschlossen, dass die Polizei verstärkt kontrollieren soll. Das wurde vielleicht dreimal
gemacht und die Sache war wieder vergessen.
GR Appler gehörte damals auch dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität an
und führte Gespäche mit den LandwirtInnen. Zu dieser Zeit waren die gesetzlichen
EU-Bestimmungen aber anders.
Wir können diesen Antrag gerne im Stadtsenat behandeln, um alles offiziell aufzuarbeiten. Ich fürchte aber, dass wir selbst
nicht sehr viel tun können. Viele österreichische Städte sind noch von Landwirtschaft
umgeben, deshalb könnte man überlegen,
auch über den Städtebund an einem Strang
zu ziehen. Vielleicht gelingt es, das Vorhaben des Bundes zu beschleunigen.