Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.149

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(zu Punkt 30)
Zl. KA-14775/2020

BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DER GEBARUNG
DES AMTES FÜR SOZIALES
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Amtes für Soziales eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 06.05.2021 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 19.04.2021, Zl. KA-14775/2020,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in
der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang

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Prüfkompetenz

Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a Innsbrucker Stadtrecht
1975 (kurz IStR genannt) u.a. beauftragt, die Gebarung der Stadt und
ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen. Nach § 74a Abs. 2
kann sich die Prüfung dabei auf die gesamte Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken. In Wahrnehmung dieses gesetzlichen
Auftrages und in Anlehnung an § 74c IStR hat die Kontrollabteilung eine
stichprobenartige Einschau in Teilbereiche der Gebarung des Amtes für
Soziales, welches der Magistratsabteilung II – Bezirks- und Gemeindeverwaltung zugeordnet ist, vorgenommen.
Die Einschau konzentrierte sich im Sinne des § 74a Abs. 1 IStR ausschließlich auf die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, auf
die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit sowie
auf die ziffernmäßige Richtigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung.

Prüfungsschwerpunkte

Die Schwerpunkte der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung sind von
der Kontrollabteilung dabei vorrangig auf
 die Beschreibung und Prüfung der amtseigenen Aufgaben und Leistungen,
 die Abbildung der Finanzgebarung des Amtes für Soziales, insbesondere
 die Abwicklung der Mindestsicherung in der städtischen Jahresrechnung und
 die Darstellung von Daten zur Mindestsicherung sowie
 die Prüfung der Personalgestion
gelegt worden.

Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung merkte an, dass alle in diesem Bericht gewählten
personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit
und leichteren Lesbarkeit (nur) in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

Das in § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist durchgeführt worden.
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Anhörungsverfahren

Zl. KA-14775/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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