Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.85

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Beim Nachvollzug der Abrechnungsvorgänge hat sich herausgestellt, dass die in
der zitierten Vereinbarung vom 09.12.2003 vereinbarten Modalitäten unterschiedlich gehandhabt werden. Daraus ergab sich, dass jede der zur Zeit Hallenaufsichtsdienste verrichtenden drei Personengruppen (IIG & Co KG-Bedienstete,
städt. Bedienstete und freie Dienstnehmer) für eine idente Tätigkeit einen anderen
Nettostundenlohn lukriert.
Dazu kommt, dass die den Vereinen von der IISG vorgeschriebenen Personalkostenanteile der städt. Hallenwarte im Rahmen der Geschäftsbesorgung über das
Mandantenkonto „Stadt“ bzw. letztlich mit der Finanzabteilung abgerechnet werden, eine weitere Umbuchung dieser Einnahmen auf jene Dienststellen, wo die als
Hallenwarte tätigen Mitarbeiter im Rahmen ihrer eigentlichen Dienstverwendung
zugehörig und kostenmäßig präliminiert sind (bspw. Standesamt, Volksschulen,
Hauptschulen) aber nicht erfolgt. Neben einer für die IISG umständlichen und zeitaufwändigen Manipulation bei der Weiterverrechnung an die Stadt werden diese
Dienststellen überdies mit einem nicht dem Verursacherprinzip entsprechenden
Teil der Personalkosten aus dem Titel „Hallenaufsicht“ belastet. Dasselbe gilt auch
hinsichtlich der Dienstgeberbeiträge, wobei diese im Falle der freien Dienstnehmer
derzeit als Restkosten bei der IIG & Co KG verbleiben.
Resümierend vertrat die Kontrollabteilung die Meinung, dass sich eine Bereinigung
dieser aktuell unbefriedigenden Sachlage erzielen ließe, wenn die für Veranstaltungen an Wochenenden und Feiertagen erforderlichen Hallenaufsichten künftig
ausnahmslos im Rahmen freier, zweckmäßigerweise von der IISG abzuschließender Dienstverträge bewerkstelligt werden würden. Allerdings wäre dazu im Vorfeld
eine Neuverhandlung und Neufestlegung der Stundenvergütung erforderlich. Die
Kontrollabteilung empfahl, dahin gehende Verhandlungen mit der IISG in die Wege
zu leiten.
Im Anhörungsverfahren schloss sich das Amt für Sport den Empfehlungen der
Kontrollabteilung vollinhaltlich an und begrüßte ihren Vorschlag, die erforderlichen
Hallenaufsichten zukünftig mittels einheitlicher, von der IISG abzuschließender
Dienstverträge zu handhaben. Gleichzeitig wurde betont, dass es in diesem Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Ämtern für Personalwesen sowie für Präsidialangelegenheiten der MA I und der Rechts- bzw. Personalabteilung der IIG mit
dem Sportamt bedürfe.
Zur Nachfrage im Rahmen der Follow up – Einschau 2012, ob diesbezüglich Maßnahmen in die Wege geleitet worden sind, wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt,
dass die Thematik „einheitliche Entlohnung der Sporthallenwarte“ in Bearbeitung
sei, da mehrere Institutionen davon betroffen wären. Die Lösung sei aber noch offen. Zwischenzeitlich seien Gespräche mit der IIG bzw. IISG geführt worden. Eine
Lösung habe sich noch nicht ergeben. Eine solche werde aber bis Sommer 2013
angestrebt, um die neue, mit 01.09.2013 beginnende, Hallensaison nach Möglichkeit mit einem einheitlichen System abwickeln zu können. Auch der IIGSachbearbeiter sei an einer einheitlichen und praktikablen Lösung sehr interessiert. Der nächste Besprechungstermin sei für Anfang Februar 2013 anberaumt,
nach Abschluss der Beratungen werde das Sportamt über die Ergebnisse berichten.
Zum Fortgang der Sache befragt, berichtete das Amt für Sport im Rahmen der
Follow up – Einschau 2013, dass die komplexe Situation der Bereitstellung und
Entlohnung von Personal für die Beaufsichtigung der städt. Sporthallen an den
Wochenenden und Feiertagen im Rahmen von Sportveranstaltungen nunmehr gelöst sei. Im Herbst 2013 sei über die Jobbörse des Magistrates im Intranet ein Aufruf gestartet worden, weitere städt. Bedienstete für diesen Dienst zu gewinnen.
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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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