Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.167

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Behördengängen, Einkäufen und Reparaturarbeiten. Zudem wurde auch
die Obliegenheit der Delogierungsprävention übertragen. Für obgenannte Tätigkeiten sind die angemessenen Personal- und Sachkosten
von der Stadt Innsbruck abzugelten.
Im Beobachtungszeitraum hat das zuständige Amt für Soziales an die
Innsbrucker Soziale Dienste GmbH entsprechend den vierteljährlichen
Abrechnungen für diese Sozialkontakte eine Geldsumme von insgesamt
€ 1.192.572,97 verausgabt. Im Vergleichszeitraum erhöhte sich der zu
leistende Personal- und Sachaufwand um rd. € 27.427,03 bzw. 7,17 %.
IVB-Monatstickets
Empfehlung

Das Amt für Soziales leistet bis auf weiteres jährlich Ausgleichszahlungen an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB)
für den Verkauf von ermäßigten Monatstickets an Ausgleichszulagenund Sozialhilfeempfänger.
Innsbrucker Ausgleichszulagen- und Sozialhilfeempfänger erhalten im
Kundencenter die IVB Monatskarten zu einem von der IVB festgesetzten
Sondertarif. Dieser Sondertarif berechnet sich entsprechend den jährlichen Schreiben der IVB mit der Hälfte (50 %) des Haustarifs für Behinderte oder Blinde der Stadt Innsbruck. Anhand von monatlichen Abrechnungen wird dann von der Stadtgemeinde Innsbruck die Differenz zum
jeweiligen IVB-Kundentarif als Zuschussbetrag an die IVB überwiesen.
Mit Wirkung 01.02.2015 wurde seinerzeit ein neues Tarifmodell, insbesondere ein neues Jahresticket zum Preis von € 330,00 für die Stadt Innsbruck eingeführt. Dies hatte zur Folge, dass der ermäßigte Seniorentarif bei Monatstickets von Seiten der IVB gestrichen wurde. Aus diesem
Grund wurde auch eine Anpassung der Monatstickets für Sozialhilfe- und
Ausgleichszulagenempfänger bzw. für Behinderte und Blinde notwendig.
Durch den Wegfall des Seniorentarifs für Monatstickets, der bisher als
Berechnungsgrundlage für den Sondertarif für die Sozialhilfe- und Ausgleichszulagenempfänger herangezogen wurde, bedurfte es einer Neuregelung der Tarife und des städtischen Zuschusses. Bezugnehmend
auf die jährlichen Schreiben der IVB bemisst sich der Sondertarif für Sozialhilfe- und Ausgleichszulagenempfänger demzufolge mit 50 % des
Haustarifs für Behinderte oder Blinde der Stadt Innsbruck.
Im Haushaltsjahr 2019 hat die betreffende Fachdienststelle über die
Haushaltsstelle 1/429000-728200 Entgelte für sonstige Leistungen (GA)
gemäß der städtischen Jahresrechnung Zuwendungen in Höhe von gesamt netto € 243.507,36 ausbezahlt.
So wurden in Summe 8.013 Personen, die ein diesbezügliches begünstigtes Monatsticket erwarben, von der Stadtgemeinde Innsbruck im Rahmen der privatrechtlichen Mindestsicherung unterstützt. Davon waren
6.975 Tickets für Ausgleichszulagen- und Sozialhilfeempfänger unter
dem Pensionsalter und der diesbezügliche städtische Zuschuss betrug
insgesamt € 224.590,82. Weitere 1.038 Monatstickets waren für Personen über dem Pensionsalter vorgesehen und hierfür wurde ein Gesamtzuschuss von € 18.916,54 aufgewendet. Den Tarifbestimmungen der
IVB zufolge werden Frauen und Männer ab dem vollendeten 63. Lebensjahr als Senioren (über dem Pensionsalter) eingestuft.

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Zl. KA-14775/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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