Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.169
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Im Jahr 2019 konnte das Amt für Soziales durch eine verstärkte Bewerbung des vom Land Tirol finanzierten ermäßigten VVT-Tickets nennenswerte Einsparungen bei den städtischen Zuschüssen zum IVB-Monatsticket für Sozialhilfe- und Ausgleichszulagenempfänger erzielen. So hat
die Fachdienststelle im Vergleich zum Vorjahr um rd. € 137.365,88 weniger Ausgleichszahlungen an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH geleistet. Der Vollständigkeit halber weist die Kontrollabteilung darauf hin, dass sich der städtische Zuschussbedarf im
Haushaltsjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr bereits um ca. € 98.961,92
verringerte.
In diesem Kontext regte die Kontrollabteilung an, einen Grundsatzbeschluss hinsichtlich der Höhe und der Dauer für die (außerordentliche)
finanzielle Unterstützung von ermäßigten Tickets des Verkehrsverbundes Tirol (VVT-Ticket) für Sozialhilfe- und Ausgleichzulagenempfänger
herbeizuführen.
Die Anregung der Kontrollabteilung werde in der Form aufgegriffen, als
eine Stadtsenatsvorlage seitens des Referates Mindestsicherung
zwecks Herbeiführung eines politischen Grundsatzbeschlusses erstellt
werde.
Heizkostenzuschuss
Die Stadt Innsbruck gewährte erstmalig im Haushaltsjahr 2006 für anspruchsberechtigte Innsbrucker Bürger darüber hinaus einen Heizkostenzuschuss als Zusatzförderung in Höhe von € 35,00. Mit Beschluss
des Gemeinderates vom 31.01.2008 wurde dieser städtische Zusatzfördersatz auf € 50,00 (+ 42,9 %) erhöht. Während der Heizungsperioden
2009/2010 und 2010/2011 wurde allerdings von der Stadt Innsbruck neben dem ausbezahlten Heizkostenzuschuss des Landes Tirol kein weiterer städtischer Zuschuss gewährt. Ab der Heizperiode 2011/2012
wurde wiederum ein Pauschalbetrag von € 50,00 als zusätzlicher Heizkostenzuschuss für anspruchsberechtigte Innsbrucker Bürger ausbezahlt.
In den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 hat das Amt für Soziales über die
hierfür eingerichtete Haushaltsstelle 1/429000-757210 Transfers an priv.
Org. o. Erwerbszweck an 5.977 Antragsteller, die in der Stadtgemeinde
Innsbruck wohnhaft sind, einen Zusatzförderungsbeitrag von insgesamt
€ 298.850,00 geleistet.
Die Kontrollabteilung erinnert in diesem Zusammenhang nochmals an
die in den Finanzjahren 2017 und 2018 notwendigen Nachtragskredite
in Höhe von € 112.300,00 und € 119.900,00.
Essen auf Räder
Empfehlung
Die betreffenden Zahlungen für die vereinbarte Aktion Essen auf Räder
werden im städtischen Rechnungsabschluss unter dem UA 429000
Sonstige Maßnahmen auf dem Sachkonto 768210 Sonstige Transfers
an private Haushalte abgewickelt.
So hat die Stadt Innsbruck im Jahr 2019 für die Sozialaktion Essen auf
Räder einen Gesamtbetrag von € 369.904,94 verausgabt. Der städtische
Kostenbeitrag für Essenlieferungen abzüglich der Eigenleistungen der
einzelnen Bezieher betrug für Teilzahler € 261.152,68 (70,60 %) und für
Vollzahler € 108.752,26 (bzw. 29,40 %). Der ISD hat im betreffenden
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-14775/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
21