Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.86
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Trotz geringen Echos hätten vier neue Kräfte gewonnen werden können. Seit Jänner 2014 hätten die IIG mit der Bereitstellung von Personal bzw. auch mit der Akquise, der Beauftragung und mit der Entlohnung dieses Personals nichts mehr zu
tun. Es gäbe hierfür keine externen Mitarbeiter mehr und auch keine Mitarbeiter
mehr seitens den IIG. Diesen Dienst würden nun ausschließlich städt. Bedienstete
versehen, welche damit einheitlich über die MA I/Besoldung entlohnt werden würden. Im Intranet seien seinerzeit die Aufgabenbereiche und auch der neue Stundensatz festgelegt worden. Dieser Stundensatz sei zwischenzeitlich mit Anweisung der Bürgermeisterin auf € 25,00 erhöht worden. Alle Dienste sowie die versehenen Zeiten würden nach jedem Wochenende am Montag dem Amt für Sport
gemeldet und von dort an die Besoldung weitergeleitet werden. Die Bediensteten
würden die entsprechende Vergütung im übernächsten Monat erhalten. Sollten
sich in weiterer Zukunft keine städt. Mitarbeiter für diese Dienste anbieten, seien
diese Aufgaben an einen externen Anbieter zu vergeben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung hat eine stichprobenartige Prüfung des Sondervermögens
der ehemaligen Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt
Innsbruck (KUF) vorgenommen und hierüber mit Datum 29.12.2011, Zl.
KA-11069/2011, einen Bericht erstellt. Eine nach Durchführung des ursprünglichen
Anhörungsverfahrens bzw. der letztjährigen Follow up – Prüfung 2012 offen gebliebene Feststellung bzw. Empfehlung war Gegenstand der aktuellen Follow up –
Einschau 2013:
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Das Sondervermögen der ehemaligen KUF war/ist in der Weise veranlagt, als
einerseits in den Jahren 2003 und 2004 über Beschluss der Verwaltungskommission der KUF Investments in zwei ausschüttende mündelsichere Rentenfonds
(bewerteter Ausweis per 31.12.2010 gesamt € 895.311,63) getätigt worden sind.
Neben diesen Veranlagungen bestand/besteht ein Bank-Girokonto sowie ein
Wertpapierverrechnungskonto (Gesamtausweis per 31.12.2010 € 236.547,97).
Der Magistratsdirektor verfügte im Hinblick auf organisatorische Belange sowie
Zuständigkeiten mit Aktennotiz vom 20.10.2011 unter anderem, dass die erstmalige und künftig laufende Prüfung/Evaluierung der Veranlagungen der KUF-Gelder
durch die MA IV zu erfolgen hat. Dazu bemerkte die Kontrollabteilung, dass der
Stand auf dem Bank-Girokonto ihrer Meinung nach deutlich zu hoch bemessen
war. Zum Stichtag 30.09.2011 wurde auf dem Bankkonto ein Guthabenstand in
Höhe von € 211.630,74 ausgewiesen. Als Mittelwert war auf dem Bankkonto im
Zeitraum 01.04.2005 bis 30.09.2011 ein Guthaben von ca. € 227.500,00 verfügbar. Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV bezüglich des hohen Guthabenstandes auf dem Bank-Girokonto zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang eine zinsbringendere Veranlagungsmöglichkeit besteht. Der Leiter des Referates Subventionen/Förderungen des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV
sagte zu, eine Optimierung des (Gesamt-)Portfolios zu prüfen. Anlässlich der vergangenen Follow up – Einschau informierte die MA IV darüber, dass die Veranlagungen (Rentenfondsanteile samt Kontoguthaben) mit Übernahme der Akten geprüft und bislang keine Änderungen vorgenommen worden wären. Dies vor allem
mit der Begründung, dass die Veranlagungsprodukte (mündelsichere Rentenfondsanteile) dem Sicherheitsbedürfnis der Stadt Innsbruck entsprachen bzw.
nach wie vor entsprechen. Vom Sachbearbeiter wurde weiters darauf hingewiesen, dass diese bisherige Vorgangsweise vor dem Hintergrund der Entwicklung
der beiden Fonds im vergangenen Jahr (Kurssteigerungen bei den betreffenden
Rentenfonds durch fallendes Zinsniveau von 9,69 % bzw. 10,66 %) bestätigt er-
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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