Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.177
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Abrechnungssituation
hoheitliche
Mindestsicherung
2017 bis 2019
Für die Jahre 2017 bis 2019 ergab sich im Hinblick auf den 35 %igen
Kostenanteil der Stadt Innsbruck bezüglich der hoheitlichen (offenen)
Mindestsicherung die folgende Abrechnungssituation:
Abrechnungssituation hoheitliche (offene) Mindestsicherung
bezogen auf das jeweilige Abrechnungsjahr
(beinhaltet in Vp. 1/411000-751200)
(Beträge in €)
2019
2018
2017
Nettoaufwand Bezirk Inn sbru ck-Stadt
-24.109.055,30
-27 .269.892 ,86
-29.3 11.445,50
35 %-Anteil Sta dt Innsbruck
(gerundet auf ganze €-Beträge)
-8.438.169,00
-9 .544 .463,00
- 10 .259 .006,00
-3.093 200,00
-3.093.200,00
-3.093.200,00
-3 093200 00
-3.020.100,00
-3.020.100,00
-3.020.100,00
-3.020.100 00
-2 838.700,00
-2.838 .700,00
-2 838 700,00
-2.838.700 00
3.934.631 ,00
2.535.937 ,00
1.095 .794,00
-11,59%
-6,97%
9,69%
abzüglich Vorschusszahlung 1 Qu.
abzüglich Vorschusszahlung 2 Qu.
abzüglich Vo rschusszahlung 3 Qu.
abzüalich Vorschusszahluna 4 Qu.
S umme (Jahres-)Endabrechnu ng
(Gutschrift)
Kostenentwicklung 35%-Anteil Stadt zu VJ
Bezüglich dieser Darstellung betonte die Kontrollabteilung, dass diese
die jeweilige Vorschreibungs- und Abrechnungssituation des angeführten Jahres dokumentiert und sich nicht auf die in den einzelnen Jahren
zur Auszahlung gelangten Beträge bezieht. Die Endabrechnungen der
jeweiligen Jahre finden erst im Folgejahr statt (bspw. Endabrechnung
des Jahres 2019 erfolgt im Jahr 2020).
Im dargestellten zeitlichen Vergleich der vergangenen drei Jahre ist die
Kostenreduktion im Bereich der hoheitlichen Mindestsicherung ersichtlich. Diese rückläufige Entwicklung geht dabei einerseits auf die im
TMSG mit Wirkung 01.07.2017 veranlassten kostendämpfenden Maßnahmen zurück. Andererseits war auch die Fallzahlenentwicklung insgesamt – vor allem für das Jahr 2019 – rückläufig.
(Zahlungs-)Abwicklung
hoheitliche
Mindestsicherung –
Voranschlags-unwirksame Gebarung
Die von der Stadt im Zuge der Abwicklung der hoheitlichen Mindestsicherung entstehenden Ein- und Auszahlungen werden über ein separates – eigens für diesen Zweck eingerichtetes Bankkonto – abgewickelt.
Dabei werden die maßgeblichen Leistungspositionen in der verwendeten Datenanwendung TISO (Tiroler Informationssystem Sozialverwaltung) von den zuständigen SachbearbeiterInnen erfasst und in weiterer
Folge (mittels Datenträger) zur Auszahlung gebracht. Die Zahlungsabwicklung obliegt dabei nicht dem Amt für Soziales selbst, sondern wird
von der dem Amt für Kinder- und Jugendhilfe zugeordneten „Verrechnungsstelle Soziales/Kinder- und Jugendhilfe“ (Referat) vorgenommen.
Anhand von summierten (Auszahlungs-)Journalen werden nach der
Auszahlung an die Mindestsicherungs-Bezieher von der Verrechnungsstelle Soziales/Kinder- und Jugendhilfe Überträge vom städtischen
Hauptkonto auf das zur Zahlungsabwicklung der Mindestsicherung eingerichtete Bankkonto angefordert und gebucht.
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Zl. KA-14775/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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