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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.180

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Stadt Innsbruck im Rechnungsabschluss per 31.12.2019 dokumentierte
schließliche Rest von € 1.447.569,91 für sie nicht nachvollziehbar. Nach
Einschätzung der Kontrollabteilung hätte der schließliche Rest zum Jahresende unter Berücksichtigung der praktizierten Zahlungsabwicklung
mit dem Land dem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben des Monats
Dezember 2019 (€ 1.489.254,85) entsprechen müssen. Der per
31.12.2019 im Rechnungsabschluss der Stadt Innsbruck ausgewiesene
schließliche Rest in Höhe von € 1.447.569,91 war somit nach Meinung
der Kontrollabteilung zu gering. Der Fehlbetrag belief sich nach den Berechnungen der Kontrollabteilung auf € 41.684,94.
Detaildarstellung
Abrechnung Kosten
hoheitliche
Mindestsicherung
Dezember 2019

Die gegenüber dem Land Tirol vorgenommene Abrechnung der Mindestsicherungskosten des Monats Dezember 2019 gestaltete sich im Detail
wie folgt:
Kosten hoheitliche Mindestsicherung
Abrechnung Dezember 2019 gegenüber Land
(Amt für SOziales vom20_0L2020 in der Darstellung angepasst von Kontrollat>teilung)

Betrag in€
Kassenbestand per 01.122019

-1 _962_698,44

zzgL Verlagszuweisung La nd Tirol

1 _962.700,00

(t>ezahlt am 27_12 2019)

zzgL Einnahmen
abzg L Ausgaben

83 _199,69

-1_572-454 54

abzg l Beihilfe (nicht abzugsfähige Vorsteuern)

-1 -489 .254,85
-67-669,63

Kassenbestand per 31-12_2019

-1 _556 922,92

Verlagszuweisung Land Timl

1 _557 _000,00

(t>ezahlt am 29-01.2020)

Der Saldo zwischen den Einnahmen und Ausgaben errechnete sich mit
einem Betrag von € 1.489.254,85. Die auf der gesetzlichen Grundlage
des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes (GSBG) der
Stadt vom Land als Beihilfe refundierten (nicht abziehbaren) Vorsteuern
beliefen sich auf € 67.669,63. Per Ende Dezember 2019 ergab sich (inkl.
der nach GSBG zu refundierenden Vorsteuern) somit eine Gesamtsumme von € - 1.556.922,92. Wie die Kontrollabteilung bei ihrer Einschau feststellte, wurde der (aufgerundete) Betrag von € 1.557.000,00
vom Land Tirol am 29.01.2020 überwiesen.
Buchungs- und
Abrechnungsdifferenzen in
den Jahren 2017 und
2018
Empfehlungen

Aufgrund des Umstandes, dass sich im Hinblick auf den per 31.12.2019
ausgewiesenen schließlichen Rest nach Einschätzung der Kontrollabteilung ein Differenzbetrag ergibt, wurden von ihr auch die Abrechnungen
in Bezug auf die hoheitliche Mindestsicherung der Jahre 2017 und 2018
verifiziert. Dies insbesondere aus dem Grund um beurteilen zu können,
weshalb sich ein nach Meinung der Kontrollabteilung zu geringer
schließlicher Rest per 31.12.2019 ergibt und ob Buchungen bzw. Abrechnungen der vergangenen Jahre (bis 2017) einen Beitrag dazu leisteten. Zwar ließen sich für die Jahre 2017 und 2018 die in den Endabrechnungsbescheiden des Landes Tirol über die hoheitliche Mindestsicherung im Bezirk Innsbruck-Stadt ausgewiesenen Nettoaufwendungen
von der Kontrollabteilung ableiten.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-14775/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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