Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.231
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(zu Punkt 43.1)
StR Rudi Federspiel
1. Bgm.-Stv. Markus Lassenberger
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst
GR Bernhard Schmidt
Stadtmagistrat Innsbruck
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2. Mat 2021
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GRin Deborah Gregoire
Grin Astrid Denz
GRin Beatrix Klaus
Innsbruck, am 10.05.2021
Dringende Anfrage
betreffend Nicht-Auszahlung von Beträgen im Rahmen der MitarbeiterEntlohnung
Wie im Kontrollabteilungsbericht KA-14775/2020 auf den Seiten 131 und 132 angeführt wird,
wurde hinsichtlich einer „Belastungszulage" welche die im Referat Mindestsicherung in den
Namensschaltern beschäftigten Bediensteten erhalten (es handelt sich besoldungsrechtlich
um eine Mehrleistungsvergütung gemäß § 5 Nebengebührenverordnung, die zwölf Mal pro
Jahr ausbezahlt wird) folgender Sachverhalt festgestellt:
„ Eine stichprobenartige Einschau in die gewährten Belastungszulagen des Amtes für Soziales
im Prüfjahr 2019 zeigte, dass bei einer Bediensteten des Referates Rehabilitation und
Behindertenhilfe nach deren Aufstockung ihres Beschäftigungsausmaßes von Teil- (75 %) auf
Vollbeschäftigung (100 %), eine zu geringe Belastungszulage abgerechnet wurde. So wurde
im Haushaltsjah r 2019 für jene Monate in Vollzeit (seit März 2019) eine monatliche
Belastungszulage jedoch in der Höhe des vorangegangenen Jahres (2018) von € 84, 69
ausbezahlt. Auch im Kalenderjahr 2020, bis zur Dienstnehmer-Kündigung, wurde der
betreffenden Bediensteten eine fehlerhafte valorisierte Belastungszulage verrechnet.
Die Kontrollabteilung empfiehlt dem Referat Besoldung der MAI die aufgezeigten
Abweichunge n bei der Berechnung der Belastungszulage zu überprüfen und gegebenenfalls
nachzuverrechnen. "
Daraufhin erfolgte seitens der MA 1, Amt für Personalwesen, folgende Reaktion im
Anhörungsverfahren:
„ Die Zulagen werden händisch dem Beschäftigungsausmaß angepasst. Das Referat
Besoldung stellt nun die Zulagenauszahlung Zug um Zug auf ein dynamisches Verhalten um,
um beschriebene Eingabefehler künftig zu vermeiden. Die Fehlermittlung beruht vermutlich
durch ein paralleles Arbeiten der Veränderung des Beschäftigungsausmaßes und zeitgleiche
Bearbeitung der Valorisierung durch einen anderen Sachbearbeiter. Auf Grund der
Geringfügigkeit des Fehlbetrages für den ehemaligen Mitarbeitenden (14, 85 € brutto)
wird eine Nachzahlung des Betrages nicht umgesetzt. "
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