Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.285
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INNS"
BRUCK
(zu Punkt 50.1)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 25.05.2021
Mag.-Abt. I, Personalwesen, fehlerhafte Berechnung von Zulagen, Nachzahlung;
Zahl GfGR/116/2021;
DRINGENDE ANFRAGE der FPÖ vom 12.05.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Bgm.-Stellv. Lassenberger und MitunterzeichnerInnen haben am 12.05.2021 folgende dringende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Wie im Kontrollabteilungsbericht KA-14775/2020 auf den Seiten 131 und 132 angeführt wird,
wurde hinsichtlich einer "Belastungszulage", welche die in der Mag.-Abt. II, Mindestsicherung, in den Namensschaltern beschäftigten Bediensteten erhalten (es handelt sich besoldungsrechtlich um eine Mehrleistungsvergütung gemäß § 5 Nebengebührenverordnung, die
zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt wird), folgender Sachverhalt festgestellt:
"Eine stichprobenartige Einschau in die gewährten Belastungszulagen des Amtes für Soziales im Prüfjahr 2019 zeigte, dass bei einer Bediensteten des Referates Rehabilitation und
Behindertenhilfe nach der Aufstockung ihres Beschäftigungsausmaßes von Teil- (75 %) auf
Vollbeschäftigung (100 %), eine zu geringe Belastungszulage abgerechnet wurde. So
wurde im Haushaltsjahr 2019 für jene Monate in Vollzeit (seit März 2019) eine monatliche
Belastungszulage jedoch in der Höhe des vorangegangenen Jahres (2018) von € 84,69
ausbezahlt. Auch im Kalenderjahr 2020, bis zur Dienstnehmer-Kündigung, wurde der betreffenden Bediensteten eine fehlerhafte valorisierte Belastungszulage verrechnet.
Die Kontrollabteilung empfiehlt dem Referat Besoldung der MA I die aufgezeigten Abweichungen bei der Berechnung der Belastungszulage zu überprüfen und gegebenenfalls
nachzuverrechnen."
Daraufhin erfolgte seitens der Mag.-Abt. I, Personalwesen, folgende Reaktion im Anhörungsverfahren:
"Die Zulagen werden händisch dem Beschäftigungsausmaß angepasst. Das Referat Besoldung stellt nun die Zulagenauszahlung Zug um Zug auf ein dynamisches Verhalten um, um
beschriebene Eingabefehler künftig zu vermeiden. Die Fehlermittlung beruht vermutlich
....,
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