Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.300
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BRUCI<
(zu Punkt 51.4)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 17.05.2021
Mag.-Abt. V, Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen, Absprache mit Polizei über Auflösung der Anti-Abschiebe-Demo; Zahl GfGR/87/2021;
ANFRAGE von StRin Mag.a Mayr vom 22.04.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
StRin Mag.a Mayr hat am 22.04.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage an Bundesinnenminister Karl
Nehammer (ÖVP) geht hervor, dass die Demonstration "Grenzen töten" am 30.01.2021 auf
Hinweis des Gesundheitsamts der Stadt Innsbruck, wonach das Ansteckungsrisiko aufgrund
nicht eingehaltener Abstände zu groß und dies "nicht tolerierbar" sei, von der Polizei durch
Einkesselung aufgelöst wurde.
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen ersucht:
Frage 1:
Ist es richtig, dass die Mag.-Abt. V, Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen, aus
gesundheitlich-epidemiologischen Gründen die Empfehlung/Anordnung an die Polizei gegeben hat, die Demonstration aufzulösen?
Antwort:
Nein.
Es musste nach mehrfachen Versuchen und frustranen Ermahnungen (der
Exekutive und auch einer Demo-Organisatorin) seitens der Gesundheitsbehörde nach epidemiologischer Einschätzung als gelindestes Mittel nach § 15
(2) Epidemiegesetz 1950 (EpidG) "Vorgaben zur Abstandregelung" (Versuch
der Herstellung) und "Beschränkung der Teilnehmerzahl" die Empfehlung
ausgesprochen werden, dass – wenn es nicht anders geht, um einigermaßen Distanzen innerhalb des Umzuges von zumindest einem Meter zu erreichen –, jene Personen vor allem in der vorderen Hälfte (vorwiegend die
schwarz gekleideten Personen) abzusondern bzw. abzudrängen und von der
Umzugsschlange zu trennen sind. Dies in der Hoffnung, dass dann eventuell
die restliche Versammlung geordnet fortgesetzt werden kann.
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