Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.305

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INNS"

BRUCK
(zu Punkt 51.5)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 18.05.2021

Parkgebühren im Bereich Weiherburggasse/Alpenzoo, Einnahmen; Zahl GfGR/88/2021;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 22.04.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

GR Depaoli hat am 22.04.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
In einem Vermerk der Mag.-Abt. III, Budgetabwicklung III, zum Antrag Zl. Maglbk/13480/PWSTS/20 wird festgestellt: Durch die Gebührenerhöhung erwachsender Stadt Innsbruck keine
Mehreinnahmen. Sämtliche Einnahmen aus Parkgebühren im Bereich Weiherburggasse/Alpenzoo fließen dem Verein Alpenzoo zu.
Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass nicht nur die Umstellung der Parkautomaten
in der Höhe von € 500,-- von der Stadt übernommen wird, sondern auch die Betreuung der
Parkautomaten bzw. natürlich auch die Überwachung des Parkplatzes bzw. der Parkstraße
etc.?

....,

Frage 1:

Ist es richtig, dass sämtliche Einnahmen aus den Parkgebühren im Bereich Weiherburg/Alpenzoo dem Verein Alpenzoo zufließen?

Antwort:

Im Sinne des Stadtsenatsbeschlusses vom 31.01.2007 erhält der Alpenzoo
Innsbruck Tirol im Subventionswege die NETTOEINNAHMEN aus der Bewirtschaftung der "Parkstraße" Sophienruhe. Das heißt, dass von den relevanten Einnahmen sämtliche die Parkscheinautomaten betreffenden Aufwendungen und die Parkraumüberwachungskosten im Bereich Sophienruhe abgezogen werden und der verbleibende Rest an den Alpenzoo überwiesen
wird.

Frage 2:

Wenn nein, warum wird selbiges im Vermerk zum Antrag festgestellt?

Antwort:

Gemäß Punkt 3 des Stadtsenatsbeschlusses vom 31.01.2007 werden dem
Alpenzoo die NETTOEINNAHMEN zur Verfügung gestellt.

Landeshauptstadt Innsbruck. Maria•There.sien•Straße 18. 6020 Innsbruck. DVR: OOSH331, www. innsbruck.gv.at

61 Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX. IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UI D: ATU36832905 STGD lnnsbrucker Betriebe