Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.356

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Frage 15:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

entfällt

Frage 16:

Der künftige Straßenverlauf soll Ihrer Planung zu Folge quer durch bestehende
Gärten und Grünanlagen und im Meterabstand vorbei an bestehenden Häusern
bzw. Wohnungen führen. Hauptbetroffen ist die Siedlung Karl-lnnerebner-Straße
69b und 69c. Die folgenden Bilder zeigen die heutige Situation am künftigen Straßenverlauf (siehe Anfrage).
Können Sie allen Ernstes im Jahr 2021 auf diesem Gelände und direkt vor den
Wohnzimmern der EigentümerInnen einen solchen Straßenbau verantworten?

Antwort:

Die genannten Bauvorhaben wurden nicht nur im Wissen, sondern auch abgestimmt auf die Straße geplant und errichtet. Grundlage für die entsprechenden Baubewilligungen ist der Bebauungsplan, in welchem der Verlauf
der Straße bereits festgelegt war und ist. Die Straße ist mit Straßenfluchtlinien auch in den Einreichplänen enthalten. Vor der Straßenfluchtlinie ist daher weder ein Garten noch eine Bebauung Rechtsbestand.

Frage 17:

Wenn ja, warum?

Antwort:

Die erwähnte Wohnanlage wurde gebaut im Wissen und in Abstimmung darauf, dass hier eine Straße errichtet wird.
Die Wohnanlage Karl-Innerebner-Straße 69, 69a-c wurde mit Bescheid vom
16.09.1996 zum Bau bewilligt. Grundlage war der Bebauungsplan 66/ar im
2. Entwurf. Dieser hat die Erschließungsstraße mit rechtskräftig verordneten
Straßenfluchtlinien in gleicher Weise enthalten, wie auch die heute rechtskräftigen Bebauungsplänen HW-B5/1 sowie HW-B5/6. Die Straßenfluchtlinien
sind in den bewilligten Einreichplänen des Wohnbauvorhabens eingetragen.
Lage und Breite entsprechen dem nunmehr eingereichten Straßenbauprojekt. Das Wohnbauprojekt ist auf die zukünftige und nunmehr zum Bau eingereichte Straße ausgelegt und mit diesem kompatibel. Unter Vorschreibung
diverser Auflagen wurde einerseits die Freihaltung der Trasse für die geplante Straße und andererseits die Erschließung der Wohnanlage auf die
künftige Straße vorbereitet. Das nun zum Bau eingereichte Straßenbauvorhaben hat im Baubescheid gemäß Tiroler Bauordnung TBO vom 16.09.1996
daher auch entsprechende Berücksichtigung gefunden und folgt der Grundriss der Wohnanlage dem Verlauf der Straße.

Frage 18:

Wenn nein, warum haben Sie dieses Projekt trotzdem in Angriff genommen?

Antwort:

entfällt

Frage 19:

Werden Sie von diesem Straßenbauvorhaben Abstand nehmen?

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