Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.374
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Antwort:
Eine die gesamte Erweiterungsfläche betreffende Planung über Erschließung,
Gestaltung und Ausgleichsmaßnahmen. Eine darauf aufbauende etappenweise Umsetzung ist andenkbar.
Frage 20:
Wann wird diese der Umsetzung der Maßnahme vorauszugehende "gesamthafte
Planung und Erschließung" abgeschlossen sein?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2. Die Planung ist seitens der EigentümerInnen/InteressentInnen zu erstellen. Da die Flächen nicht der Stadt gehören, handelt es
sich auch nicht um eine städtische Planung.
Frage 21:
Haben Sie bereits mit dieser Planung begonnen?
Antwort:
nein
Frage 22:
Wie soll der Mix aus Kleingartenanlage, Urban Gardening und Gemeinschaftsgärten konkret aussehen? (Bitte um detaillierte Beantwortung)
Antwort:
Dies ist im Zuge der Planung zu überlegen.
Frage 23:
Betreffend einen Punkt, nämlich die Erweiterung der Kleingartenanlage, haben
Sie interessanterweise vergangenes Jahr bereits teilweise Fakten geschaffen. Sie
haben die 7.000 Quadratmeter große "Gartensiedlung" mit 46 Schrebergartenhäusern von ÖVP-Stadtparteiobmann GR Christoph Appler genehmigt. Mitten in dem
beschriebenen "ÖROKO-Maßnahmengebiet" (siehe Markierung im folgenden Bild,
KG 81103 Arzl, GST-Nr. 839) - ohne gesamthafte Planung und Erschließung. Warum? (Bitte um konkrete Beantwortung)
Antwort:
Diese Flächen waren bereits seit Jahrzehnten als Kleingarten gewidmet.
Laut den im Bauverfahren eingeholten Stellungnahmen des Amtssachverständigen der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
vom 25.06.2019, 24.07.2019 und 02.09.2019 enthält das Örtliche Raumordnungskonzept keine für das Bauvorhaben relevanten bzw. zu beachtenden
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