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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.380

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Der Bemessungsverkehr an einem angenommenen Samstag (Wochenende),
sonnig und warm, stellt sich wie folgt dar: 24 PKW mit Hin- und Rückfahrt
ergibt 48 Fahrten und ein Umschlag von 1,2 ergibt gerundet ca. 60 Fahrten
insgesamt. Davon 10 % in der Spitzenstunde ergibt ca. 6 Fahrten pro Stunde.
Von "hunderten" zusätzlichen Fahrten kann somit keine Rede sein.

Frage 47:

Der Moserfeldweg ist in seiner derzeitigen Ausführung verkehrstechnisch überlastet und absolut nicht für noch mehr Autoverkehr ausgelegt. Wie schaut das begleitende Verkehrskonzept zu den geplanten Projekten aus?*

Antwort:

Bei einem Bauvorhaben sind die Gegebenheiten zum Prüfzeitpunkt für das
jeweilige Vorhaben relevant. Eventuelle künftige Bauvorhaben oder zukünftige Bebauungen sind nicht Grundlage einer Begutachtung und sind im Bauverfahren nicht zu berücksichtigen.
Für jene Erweiterung der Kleingartenanlage gemäß ÖROKO, die einer Flächenwidmung bedarf, ist ein Gesamtkonzept inklusive Erschießungsplanung
Voraussetzung.
Siehe dazu auch Antworten zu Frage 40 und 46 (derzeit keine Neuwidmung
möglich.)

Frage 48:

Wie können die AnrainerInnen und Kinder in diesem Bereich geschützt werden?

Antwort:

Es besteht ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahmen. Es gelten die
allgemeinen Sorgfaltspflichten sowie jene der Straßenverkehrsordnung
(StVO) wie für jede öffentliche Verkehrsfläche. Der Verlauf des Weges ist
übersichtlich. Für die letzten fünf Jahre sind keine Verkehrsunfälle bekannt.

Frage 49:

Welche verkehrstechnischen Maßnahmen können bereits jetzt umgesetzt werden,
um die Verkehrssituation zu entschärfen? Wäre es möglich, das bewohnte AnrainerInnengebiet Moserfeldweg 60-71 vom Kleingartenareal verkehrstechnisch
durch eine Sackgassenbildung abzutrennen?*

Antwort:

Beim Straßenabschnitt im Bereich Moserfeldweg 60-71 handelt es sich um
eine Gemeindestraße gemäß Tiroler Straßengesetz. Am östlichen Beginn des
Moserfeldweges steht ein Verkehrszeichen "Sackgasse". Ab dem Ende der
Gemeindestraße ist ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme des AnrainerInnenverkehrs verordnet und kundgemacht. Am westlichen Beginn des
Moserfeldweges ist ebenfalls ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge – ausgenommen AnrainerInnenverkehr – verordnet. Es besteht daher bereits eine
"Abtrennung“.
In den letzten 5 Jahren hat sich am gesamten Moserfeldweg kein einziger verzeichneter Verkehrsunfall ereignet.

Frage 50:

Quer durch das Moserfeld und entlang des nunmehr stark frequentierten Moserfeldweges führt der Gießen (Bach). Die Oberflächenwässer der Straße rinnen
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