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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.384

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der Haller Straße, führt dann entlang der Bahntrasse bis zur Kreuzgasse,
wechselt auf den nördlich gelegenen Fuchsrain (Einbahn für Radfahrend aufheben), den Moserfeldweg bis zum Exerzierweg, wiederum entlang der
Bahntrasse bis zum Gemeindegebiet Rum. Ein großer Teil der Umsetzung beinhaltet den Neubau eines Geh- und Radweg zwischen dem Exerzierweg und
der Mittelschule Rum. Dieser Anknüpfungspunkt findet sich auch bei den
Überlegungen des Planungsverbandes Hall und Umgebung.
Gerade die fahrradtechnische Erschließung einer Fläche mit Freizeitbezug
wie eine Schrebergartenanlage ist von großer Bedeutung und daher die
Schrebergartenanlage auch an das Radwegenetzt unmittelbar angebunden.

Frage 64:

Welche Kosten sind für den "Bau" dieser neuen "regionalen Radroute" "Schrebergartensiedlung" veranschlagt?

Antwort:

Da es noch kein konkretes Projekt gibt, sind noch keine Kosten bekannt. Es
ist pragmatisch auch davon auszugehen, dass der Verlauf des Moserfeldweges beibehalten wird und die Radroute bis auf Weiteres als Mischverkehr geführt wird. Dies bedeutet jedoch eine formale Rückstufung von R1 auf R2.

Frage 65:

Wie hoch werden die hiefür zu lukrierenden Fördergelder sein?

Antwort:

Um Förderungsgelder kann erst zum Zeitpunkt eines politischen Beschlusses
sowie eines Straßenbaubescheides angesucht werden. Da die Förderungsmittel jedes Jahr neu festgelegt werden, der Bauaufwand noch nicht abgeschätzt werden kann und der genaue Baustart noch nicht vorliegt, kann über
eine mögliche Förderung noch keine Aussage getroffen werden. Zurzeit bestehen dieselben Förderungsmöglichkeiten beim Land Tirol für eine regionale
Radroute R1 und R2 gleichermaßen von 60 %. Unabhängig vom Land Tirol
kann noch beim Bund "klimaaktiv" um Fördermittel angesucht werden. Zum
momentanen Zeitpunkt liegen diese in einer Größenordnung von 15 %.
Fllrdergegenstand

s

Fördersatz J• Qualltlltsstufe bis zu
RI
RH
F

Planungen, Konzepte, Evaluationen.
A

VerkehrssichertieitsOberprOfung,

70%"

50%"

Beschilderungen
Errichtung, Verbesserung und Instandhaltung

B von Radfahranlagen und Radrouten

70%"

60%"

60%"

50%"

Anmerkung: Mobiliar w ird nicht gefördert
•) fOr finanzschwache Gemeinden kann eine weitere Erhöhung der Prozentsätze um 10% erfolgen

Frage 66:

Von wem kommen diese Fördergelder?

Antwort:

Kommt es zu einer Förderung, so ist diese beim Amt der Tiroler Landesregierung (Verkehr und Straße) sowie bei Förderprogramm "klimaaktiv" des Bundes zu beantragen.
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