Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf

- S.56

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2023 für die Kommunen sicher keine leichten Jahre. Natürlich wird der Bund seine Begehrlichkeiten gegenüber den Ländern und
Gemeinden anmelden. Was er vorher großzügig unterstützt hat, wird zurückgefahren
werden.

Verhältnis von laufenden Einnahmen zu laufenden Ausgaben aus. Das heißt, der
Saldo 1 sollte immer positiv sein, weil die
laufenden Ausgaben der Stadt durch die
laufenden Einnahmen abgedeckt sein sollten.

Davon wird natürlich auch die Stadt Innsbruck betroffen sein. Als Kaufmann oder als
jemand, der einen gesunden Hausverstand
hat, wird man wissen, dass man beizeiten
wieder etwas "Fett auf den Rippen" anlegen
muss, um die kommenden Zeiten besser zu
überstehen. Darauf zielt dieser Antrag
eigentlich ab, auf nicht mehr und nicht weniger.

Auch im privaten Haushalt sollten die monatlichen Fixkosten für Miete, Essen etc.
durch die laufenden Einnahmen gedeckt
sein. Dafür war im Budget ein Plus von
€ 12 Mio. vorgesehen. Tatsächlich, da hat
GR Mag. Stoll recht, wurden aus den
€ 12 Mio. € 43 Mio.

Das heißt zusammengefasst: Ein klares Bekenntnis der Stadt Innsbruck zu seinen Investitionspaketen. Wir werden auch für das
Budgetjahr 2022 wieder ein entsprechendes
Investitionspaket schnüren. Nur, bei diesem
außerordentlichen Überschuss hätte ich
schon gerne eine Diskussion darüber, in
welchem Ausmaß - im Antrag schlagen wir
mindestens die Hälfte vor - Geld einer außerordentlichen Tilgung von Darlehen zugeführt werden soll.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Ich gehe davon aus, dass der Stadtsenat
auch den Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen mit Beratungen
über die weitere Vorgehensweise beauftragen wird.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Lassenberger.
Bgm. Willi: Bei allem Respekt vor dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen, GR
Mag. Stoll, aber was er erzählt, ist nur die
halbe Wahrheit. Wir haben eine neue
Budgetierungsform nach der Voranschlagsund Rechnungsabschlussverordnung
(VRV).
Da gibt es das Ergebnis der operativen Gebarung (Saldo 1), das wurde erwähnt. Aber
da gibt es auch das Ergebnis der investiven
Gebarung (Saldo 2). Saldo 1 drückt das

GR-Sitzung 24.06.2021

Nun gibt es eben auch noch den Saldo 2.
Da waren minus € 67 Mio. eingestellt. Daraus wurden schließlich minus € 61 Mio.
Man muss nun natürlich beides zusammenzählen, denn, wenn wir investieren möchten, sei es in eine neue Platzgestaltung,
neue Kindergärten, was auch immer, müssen wir Kredite aufnehmen, es sei denn, der
Saldo 1 wäre so weit im Plus, dass wir solche Investitionen aus den laufenden Einnahmen bezahlen könnten.
Davon sind wir aber weit entfernt. Das sieht
man auch daran, dass die Schulden der
Stadt in einem Jahr von € 145 Mio. auf
€ 181 Mio. gestiegen sind.
Das heißt, wenn man das gesamt betrachtet, dann ist der Schuldenstand angestiegen. Was wir tatsächlich haben, ist eine
hohe Liquidität. Das heißt, auf dem Bankkonto liegt aktuell Geld. Wieso? Weil wir
einerseits bestimmte Ausgaben nicht tätigen
mussten, weil die Stadtverwaltung sparsam
in ihrer Abwicklung war und andererseits
weil vor allem durch Bundesmittel zusätzliche Liquidität entstanden ist.
Es geht hier also um die Frage, ob das
Geld, das auf dem Konto liegt, in die Tilgung von Schulden gesteckt werden soll?
Was wir haben, sind aber keine Kontokorrentkredite. Wir nehmen Kredite auf, für die
bestimmten Konditionen ausgemacht wurden. Wenn wir nun vorzeitig zurückzahlen,
wird eine Vorfälligkeitsentschädigung schlagend. Es kostet also etwas, wenn man früher zurückbezahlt. Das ist am Finanzmarkt
üblich, auch wenn StRin Mag.a Oppitz-Plörer
jetzt den Kopf schüttelt. (Unruhe im Saal)