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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf

- S.106

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Begründung:

Strategien zur Begegnung des Klimawandels werden vor allem auf lokaler Ebene in den Städten und
Gemeinden umgesetzt. Das nationale Aktionsprogramm „ klimaaktiv mobil" unterstützt die Kommunen
dabei mit umfassenden Informationen, aber vor allem auch monetärer Förderung. Die Stadt Innsbruck
soll diese Chance nutzen und bestmöglich diese neue Förderschiene des Bundes für städtische
Fußgängerprojekte und ansprechende öffentliche Aufenthaltsräume lukrieren.

Im Vorwort des Aktionsprogrammes ,,klimaaktiv mobil" heißt es auszugsweise wie folgt:

„Globale Klimaveränderungen werden großen Einfluss haben. Auf die Wirtschaft, die Gesellschaft
und die Umwelt. Daher ist es wichtig, Antworten auf diese großen Fragen zu finden, um einerseits
den Klimaschutz konsequent voranzutreiben und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung zu
gewährleisten ...

.. . zweifellos ist die Möglichkeit, rasch von A nach B zu gelangen, sowohl für die private Freiheit als
auch für die wirtschaftliche Entwicklung eine wichtige Komponente .

... Mobilität braucht in vielen Fällen Investitionen in die Infrastruktur .... grundsätzlich verfolgt auch
der Klima- und Energiefond bei der Reduktion von Verkehrsemissionen folgende Strategien:




Ein

Verkehr vermeiden
Verkehr verlagern
Verkehr verbessern "

zukunftsfähiger

Bereich

der

Mobilität

ist

der

Fußverkehr.

Deshalb

möchten

wir

Gestaltungsmaßnahmen in der Stadt, die für Fußgänger*innen attraktiv sind, mehr Beachtung schenken .
Ein Schwerpunkt zur Forderung und Förderung von fußverkehrsfreundlichen Maßnahmen wird
im Leitfaden „Aktionsprogramm klimaktiv mobil" auch erstmals von Seiten des Bundes festgehalten .
Der Basisfördersatz beträgt 20% bei der Umsetzung von drei baulichen Maßnahmen und erhöht sich
weiter auf bis zu ma x. 50% der Gesamtkosten genehmigungsfähiger Projekte . Darüber hinaus werden
sogar Betriebskosten zur wirtschaftlichen Erholung im Zuge der COVID19 Pandemie über 5 Jahre ab
Umsetzungsbeginn gefördert. Diese attraktiven Rahmenbedingungen möchten wir als Stadt Innsbruck
nutzen.
Aus den Richtlinien geht zudem hervor, dass für den Erhalt dieser Förderung für Städte mit mehr
als 30.000 Einwohnern und damit auch für Innsbruck die Erstellung eines lokalen „ Masterplan Gehen "
bzw.

eines

„ Örtlichen

Fußverkehrskonzeptes "

die

Voraussetzung

ist

(inkl.

Investitionsplan,

Maßnahmenbündel im Bereich der Raumordnung und Verkehrsorganisation).

Gefördert werden u.a. Maßnahmen zur Aufwertung:
Fußverkehrsinfrastruktur in Hinblick auf eine fußverkehrsfreundliche Stadtgestaltung
Ve rmeidung von Umwegen
Erhöhung der Durchlässigkeit und Förderung der kurzen Wege im Sinne des „ Masterplan
Gehen "