Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.137
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Auf die Anfrage der Kontrollabteilung zur Follow up – Einschau 2013 wurde vom
Amt für Sport mitgeteilt, dass die vertraglich vorgesehene Wertanpassung bezüglich des monatlichen Pachtzinses und der monatlichen Betriebs- und Heizkostenpauschale im Frühjahr 2014 vorgenommen werden wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Außerdem wurde festgestellt, dass zu den Beträgen der Monatspacht sowie der
Betriebs- und Heizkostenpauschale jeweils die gesetzliche USt in Höhe von 20 %
vorgeschrieben worden ist. Da die Stadtgemeinde in Bezug auf die Sportplätze
nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, empfahl die Kontrollabteilung, die in Rede stehenden Beträge künftig ohne USt vorzuschreiben.
Im Anhörungsverfahren teilte das Sportamt mit, dass der Sachverhalt der IISG
zwecks Abklärung mit ihrem steuerlichen Vertreter bekannt gegeben werde.
Laut Information des Amtes für Sport zum Follow up 2013 seien die Abstimmungen mit der IISG bezüglich der Umsatzsteuerthematik noch nicht abgeschlossen.
Dies soll bis zum Sommer 2014 geklärt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Bezüglich der im Rahmen des Pachtverhältnisses dem Sportverein überlassenen
Räumlichkeiten wurde angeregt zu hinterfragen, inwieweit die am Garderobenund Kantinengebäude durchgeführten Um- und Neubauten auch den Pachtgegenstand tangiert haben und allenfalls eine Neufassung bzw. Ergänzung des im
Pachtvertrag beschriebenen Pachtgegenstandes erforderlich machen.
Das Sportamt sicherte zu, diese Frage mit dem Referat Liegenschaftsverwaltung
der MA I abzuklären.
Eine diesbezügliche Rückfrage im Zuge der Follow up – Einschau 2013 hat ergeben, dass in Absprache mit dem Vereinsvorstand im Frühjahr 2014 eine allenfalls
notwendige Anpassung bezüglich der dem Sportverein überlassenen Räumlichkeiten im Zusammenhang mit dem Pachtverhältnis Kantine geplant sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Laut Aufzeichnungen des Sportamtes sind dem Heimverein im Zusammenhang
mit dem Spielbetrieb Garderoben- und Sanitärräume sowie Lagerräume im Ausmaß von 185,45 m² überlassen, über deren Benützung zum Prüfungszeitpunkt
eine aktuelle Vereinbarung nicht vorlag. Die Kontrollabteilung empfahl, die Bedingungen der Raumüberlassung schriftlich zu regeln.
Diesbezüglich verwies das Amt für Sport erneut auf die zum 01.01.2014 geplanten
Maßnahmen.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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