Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.165
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Die Bestandskorrektur erfolgt nun durch die Mag.-Abt. III, Gebäude- und
Wohnungsregister, und zwar mit den in der Baubehörde aufliegenden
rechtskräftigen baurechtlichen Bewilligungen (teilweise gültige Pläne aus
dem Jahr 1880). Vorgaben der Einheitsbezeichnungen zieht die Mag.-Abt. III,
Gebäude- und Wohnungsregister, aus den rechtskräftigen Plänen, Nutzwertgutachten oder vom/von der Alleineigentümer/in der Liegenschaft.
Dieser Vorgang, einheitlich zusammen in einem Referat (Mag.-Abt. III, Gebäude- und Wohnungsregister) wird erst seit 01.04.2019 durchgeführt. Vor
diesem Datum wurden von den Verantwortlichen keine Bestandskorrekturen
auf Gebäude- und Nutzungseinheitenebene veranlasst.
Im Folgenden darf ein Beispiel für die Verdeutlichung des Erhebungsumfangs angeführt werden:
˗
Im Jahr 2001 Meldung vom Eigentümer (Wohnung im EG 180 m²). Im
Zuge einer Korrektur/Überprüfung müssen die Gebäudedaten (z. B.
Gebäudehöhe, Geschoßhöhe, energierelevante Daten usw.) vorab berichtigt bzw. neu erfasst werden. In weiterer Folge muss dann die
Wohnung dementsprechend eventuell auf die verschiedenen Geschoßebenen aufgeteilt werden (m² je Geschoßhöhe, Raumhöhe, Anzahl der Räume, Bezeichnung, energierelevante Daten usw.), Aufnahme von eventuellen Kellerräumlichkeiten (m² je Geschoßhöhe
usw.), Dachböden (m² je Geschoßhöhe usw.), Verkehrsflächen (m² je
Geschoßhöhe usw.), Nacherfassung von eventuellen Nebengebäuden/Einheiten und daraus sich ergebenden oben angegebenen Parametern (Garagen, Carports, Lagerschuppen usw.) auf der Adresse.
Auch werden seit 01.04.2019 Gebäude, die abgerissen werden, dementsprechend nach den oben angegebenen Kriterien berichtigt. Nur dadurch kann
man statistisch herausfiltern, wie viele Wohnungen tatsächlich durch Abbruch (Verlust) weggekommen sind bzw. durch Bauvorhaben neu entstehen
(Gewinn).
Siehe hier Homepage Stadt Innsbruck (Statistik). https://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=verwaltung/statistiken--zahlen/bauen--wohnen
Frage 2:
Ist es richtig, dass es in Innsbruck mehrere zehntausend – ExpertInnen sprechen
von ca. 50.000 – sogenannte "Klärungsfälle" gibt? Falls ja, warum ist dem so?
Antwort:
Nein. Aufgrund der Installierung der Mag.-Abt. III, Gebäude- und Wohnungsregister, am 01.04.2019 konnte diese Zahl in den letzten zwei Jahren deutlich
reduziert werden. Nur durch die korrekte Erfassung im Gebäude- und Wohnungsregister (Gebäude, Einheiten-Bezeichnung z. B. Top 1) ist eine Anmeldung (Zuordnung) von BürgerInnen im Meldeamt möglich und können neue
Klärungsfälle vermieden werden. (Schnittstelle GWR – ZMR)
Frage 3:
Wie viele MitarbeiterInnen sind bisher im Stadtmagistrat mit der Erfassung der
Gebäude im GWR befasst?
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