Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.187
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Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 10.06.2021
Stadt Innsbruck, Vorschreibung Hundesteuer, statistische Daten für die Jahre 20102020; Zahl GfGR/127/2021;
ANFRAGE von GR Mayer vom 27.05.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Mayer hat am 27.05.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Seit dem Jahr 2010 besteht in ganz Österreich eine Chip- und Registrierungspflicht für
Hunde. In einer entsprechenden Datenbank muss jeder Hund bzw. jede/r Besitzer/in mit Adresse eingetragen sein. Ausnahmen sind nur für Welpen vorgesehen, sie werden erst nach
drei Monaten eingetragen. Die Stadt Innsbruck schreibt darüber hinaus eine "Hundesteuer"
vor.
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:
Hundesteuer 2010
Frage 1:
Wie viele Hunde waren im Jahr 2010 in Innsbruck registriert?
Antwort:
3.565
Frage 2:
Wie hoch war im Jahr 2010 der normale Steuersatz ("Normalsatz") pro Hund?
Antwort:
€ 80,40
Frage 3:
Wie hoch war im Jahr 2010 der ermäßigte Steuersatz pro Hund?
Antwort:
€ 46,80
Frage 4:
Wie hoch waren im Jahr 2010 die Gesamteinnahmen der Stadt Innsbruck durch
die "Hundesteuer"?