Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf

- S.200

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(zu Punkt 32.2)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

2 4. Juni 2021
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ANFRAGE

des Gemeinderates Thomas Mayer
an Bürgermeister Georg Willi

betreffend :

Einnahmen durch die „Hundesteuer":
Wie sieht die Bilanz der Stadt Innsbruck seit dem Jahre 2010 aus?
NACHFRAGE

Auf meine Fragen, wie die Gesamteinnahmen durch die Hundesteuer aus den Jahren 2010 bis 2020
verwendet worden sind, haben Sie mir am 10.06.2021 wie folgt geantwortet:

„Bei der Hundesteuer handelt es sich nach der allgemeinen Verwaltungs/ehre um eine
Steuer, also um eine von den Vorteilen für die Verpflichteten unabhängige, nach einem
allgemeinen Maßstab auferlegte öffentliche Abgabe. Die Steuereinnahmen bilden
allgemeine Bedeckungsmittel für die Aufgaben der Stadt Innsbruck. Sie sind weder
zweckgebunden noch werden sie einer besonderen Verwendung zugeführt."

Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:

1.

Wie hoch waren die Ausgaben der Stadt Innsbruck im Jahr 2010 in Zusammenhang mit
Aufwendungen für Hunde?

2. Welche Aufwendungen waren dies konkret im Jahr 2010? (Bitte um Auflistung der
Aufwendungen und der jeweiligen Kosten)
3. Unter welcher Budgetposition bzw. welchen Budgetpositionen wurden diese Ausgaben im
Jahr 2010 verbucht?

4. Wie hoch waren die Ausgaben der Stadt Innsbruck im Jahr 2011 in Zusammenhang mit
Aufwendungen für Hunde?