Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.7
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14.2.5 Verein Z6 - Zur Förderung von Jugendsozial-, Jugendkultur- und
Jugendfreizeitarbeit, Filmprojekt
"Der Auftrag"
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Dem Verein Z6 - Zur Förderung von Jugendsozial-, Jugendkultur- und Jugendfreizeitarbeit wird eine Subvention für das Filmprojekt "Der Auftrag" in Höhe von € 1.950,-genehmigt.
"Sport" werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage
genehmigt.
15.2
Bereich "Gesundheit"
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Sport und Gesundheit vom 01.07.2021:
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Sport" wird gemäß Beilage genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Kulturausschusses vom
08.07.2021:
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
15.
15.1
Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit
Bereich "Sport"
15.1.1 ASKÖ Landesverband, Projekt
BeA-Betreut Aktiv 2021
Beschluss (bei Stimmenthaltung wegen Befangenheit von GR Buchacher; einstimmig):
Dem ASKÖ Landesverband wird für das
Projekt BeA-Betreut Aktiv 2021 eine Subvention in Höhe von € 3.000,-- genehmigt.
15.1.2 Sportunion Tirol, Jahressubvention 2021
Beschluss (bei Stimmenthaltung wegen Befangenheit von GR Kaufmann; einstimmig):
Der Sportunion Tirol wird eine Jahressubvention 2021 in Höhe von € 3.000,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Sport und Gesundheit vom 01.07.2021:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
GR-Sitzung 15.07.2021
16.
Maglbk/37686/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HA-B45, Höttinger Au, Bereich
Dr.-Stumpf-Straße 115 und Uferstraße 102 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HA-B7/1 und
Nr. HA-B7/4), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.07.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HA-B45, Höttinger Au, Bereich
Dr.-Stumpf-Straße 115 und Uferstraße 102
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. HAB7/1 und HA-B7/4), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplans treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.