Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.23
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über die Prüfung der Gestion des Amtes für Sport thematisiert. Damals
bemerkte die Kontrollabteilung, dass der OSVI die nachhaltige Nutzung
und Bewirtschaftung der durch Fruchtgenussvertrag mit der Stadtgemeinde Innsbruck überlassenen Anlagen und Einrichtungen (u.a. der
Bob- und Rodelbahn Igls) obliegt. Von der Kontrollabteilung wurde daher
seinerzeit angeregt zu prüfen, inwieweit der beschriebene jährlich anfallende Mietzins weiterhin von der Stadt Innsbruck getragen werden soll
bzw. dieser einen Aufwand der OSVI darstellt, der sich aus der Besorgung der jeweiligen Aufgaben der Gesellschaft ergibt.
Das Amt für Sport befürwortete in seiner damaligen Stellungnahme die
Empfehlung der Kontrollabteilung. Eine letztliche Umsetzung der Anregung ließ sich jedoch nach Prüfung der Angelegenheit durch die OSVI
über Veranlassung der MA IV als Beteiligungsverwaltung nicht erzielen.
Von dem in der MA IV damals zuständigen Mitarbeiter der Beteiligungsverwaltung wurde jedoch seinerzeit ein Lösungsansatz darin gesehen
(und an maßgebliche Beteiligte vorgeschlagen), den Versuch eines allfälligen Grundtausches zu unternehmen bzw. dahingehende Möglichkeiten auszuloten. Dies in der Zeit bis Ende des im Mietvertrag festgeschriebenen Kündigungsverzichtes der Stadt per 31.12.2021.
In Anbetracht des herannahenden Ablaufs des Kündigungsverzichtes
der Stadt Innsbruck per 31.12.2021 rief die Kontrollabteilung die gegenständliche Angelegenheit beim Amt für Sport der MA V (stellvertretend
für die betroffenen städtischen Fachdienststellen) in Erinnerung.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme informierte das Amt für Sport
u.a. darüber, dass die OSVI seit Monaten (im Zuge der aktuellen OSVIMasterplanentwicklungen als auch im Zuge der zu aktualisierenden Homologierung der Bob-, Rodel- und Skeletonbahn) mit dem betroffenen
Grundstückseigentümer im Austausch stehe. Dies insbesondere aus
dem Grund, um über diese Fläche neu befinden zu können. Die OSVI
sei derzeit bestrebt, noch im Jahr 2021 eine ideale neue Lösung ausverhandeln zu können.
Subvention Alpenzoo
iZ mit der Bewirtschaftung Parkplatz
Sophienruhe –
Empfehlung
Mit Auszahlungsanordnung vom 25.03.2021 gelangte durch das Amt für
Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV ein Betrag von € 50.775,36
an den Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ zur Auszahlung. Dies unter
dem Titel „Bewirtschaftung Parkplatz Sophienruhe 2020“.
Wie vertiefte Recherchen der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit
zeigten, bezieht sich diese Auszahlung auf einen Beschluss des Stadtsenates vom 31.01.2007. Damals stimmte der Stadtsenat dem entwickelten Parkplatzprojekt zur Parkraumbewirtschaftung (Schaffung neuer
KFZ-Stellplätze samt öffentlicher Bewirtschaftung) im Bereich des Alpenzoos zu.
Ein vom Stadtsenat in diesem Zusammenhang genehmigter Beschlusspunkt besagt, dass die Nettoeinnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung dem Alpenzoo im Subventionswege zur Verfügung gestellt werden.
Auf dieser Grundlage erhält der Alpenzoo seit dem Abrechnungsjahr
2009 auch entsprechende Subventionsleistungen in Verbindung mit dieser Thematik; diese neben den städtischen Jahres- und Sondersubventionen.
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Zl. KA-04774/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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