Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.73
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32.
MagIbk/37612/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B57, Innenstadt, Bereich Wilhelm-Greil-Straße 10/12
und Gilmstraße 3 (als Änderung
des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. INB2/21), gemäß § 56 Abs. 1 und
Abs. 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.07.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B57, Innenstadt, Bereich WilhelmGreil-Straße 10/12 und Gilmstraße 3 (als
Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. INB2/21), gemäß § 56 Abs. 1 und Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
33.
MagIbk/37613/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B58, Innenstadt, Bereich Museumstraße 20 (als Änderung des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B27), gemäß § 56 Abs. 1
und Abs. 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Ich möchte das Projekt
besonders hervorheben, da es über den
Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB) gemeinsam mit dem Architekten entwickelt
wurde. Das ist eines der wenigen Objekte,
die sehr schnell und gut abgewickelt wurden. Wir haben hier ein schönes Beispiel,
wo wir in Kooperation mit dem IGB ein tolles
Ergebnis an einem sehr markanten Platz in
der Stadt Innsbruck zustandebringen. Ein
großes Unternehmen kann dadurch in der
Stadt Innsbruck gehalten werden.
GR-Sitzung 15.07.2021
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.07.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B58, Innenstadt, Bereich Museumstraße 20 (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B27), gemäß § 56 Abs. 1 und Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
34.
MagIbk/35153/SP-BB-PR/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. PR-B32, Pradl,
Bereich Pradler Straße 5 (als Änderung des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. PR-B30), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen. Die erforderlichen privatrechtlichen Vereinbarungen
sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.07.2021:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. PR-B32, Pradl, Bereich