Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf

- S.247

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Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
lftlJ"-,;".,,"
office@gerechtes-innsbruck.at

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

Bürgermeister Georg Willi

2 4. Juni 2021
u. r..6Rf1ß O/ 2021

im Hause

10

Geschaftssfel~ für Gemeinderat und Stadtsenat
Innsbruck- 21062021

Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Parkgebührenpflicht und die 90-Minuten Kurzparkzonen in den Parkzonen F,X, Y
und C werden nach dem Auslaufen der Maßnahme Gratisparen in lnnsbrucker
Parkgaragen am Freitag und Samstag spätestens ab 1. September aufgehoben. Die
Gebührenbefreiiung und die aufhebung der Kurzparkzonen gelten befristet bis 31.
März 2022.

Begründung:
Die Aufhebung derParkgebührenpflicht bzw. der 90-Minuten Kurpakzonen in den Parkzonen
F,X,Y und C hat sich, wie man Stellungnahmen der Wirtschaftskammer usw. entnehmen
kann, bestens bewährt. leider konnten die Gastronomen aufgrund der Covid19 Maßnahmen
kaum von der sinnvollen wirtschaftfreundlichen und wirtschaftsunterstützenden Maßnahme
profitieren. Die Bewertung der Maßnahme würde noch positiver ausfallen.
Im Gegensatz zur Gratisparkstunde in den Tiefgaragen, von welcher nur die
lnnenstadtkaufleute profitieren, profitieren· von der Aufhebung der Parkgebührenpflicht und
der 90-Minuten Kurzparkzone Unternehmerinnen flächendeckend über das ganze
Stadtgebiet, sodass mit dieser Maßnahme auch die Wirtschaft in den Stadtteilen unterstützt
wird. Dies wird deshalb explizit erwähnt, da es die Aufgabe des Gemeinderates ist
Wirtschaftsförderungen gerecht zu verteilen, auch wenn sich der Antragsteller natürlich
bewusst ist, dass die Innenstadt das Herz der Gastronomie bzw. Kaufleute in Innsbruck
darstellt.
Die Bedeckung soll aus den Budgemittel Vorschüsse/Abgabenertragsanteile erfolgen.

Der Antragsstell~

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