Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf

- S.263

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§

4

Die Entscheidung Uber ein Ansuchen um die Erteilung einer Ausnahmebewilligµng von den Verboten . nach§ 3 obliegt gemäß§ 11
Abs. 3 des Tiroler Naturschutzgesetzes dem BUrgermeister der
Landeshauptstadt Innsbruck.für die Entscheidung Uber ein derartiges Ansuchen gilt§ 13 des Tiroler Naturschutzgesetzes.
§ 5

Die Verbote des§ 3 gelten nicht fUr Maßnahmen im Rahmen der Ublichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung bzw. der rechtmäßigen
AusUbung der , Jagd sowie fUr Maßnahmen, die ausschließlich oder
Uberwiegend im Jnteresse der erholungssuchenden Bevölkerung der
Stadt Innsbruck gesetzt werden.
§

6

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen . dteser Verordnung werden
nach§ 38 des Tiroler Naturschutzgesetzes bestraft ~
§ 7

Diese Verordnung tritt mit 1.11.1981 i.n KraJt.

Innsbruck, am 19.10 . 1981

Für den Bürgermeister:
Mit der Leitung der Abteilung I betraut:

(Dr. Kaspar)
Städt. Oberrat