Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.280
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Frage 31:
Wie hoch waren die Ausgaben der Stadt Innsbruck im Jahr 2020 in Zusammenhang mit Aufwendungen für Hunde?
Antwort:
Ca. € 22.700,00
Stadtinterne Personalkosten (Betreuung Grünanlagen, Verwaltung Hundesteuer und Überwachung der Einhaltung und Einbringung [Exekutionsmaßnahmen, Strafen, etc.]) sowie Portokosten sind nicht mitinbegriffen, da diese
nicht gesondert ausgewiesen werden können.
Frage 32:
Welche Aufwendungen waren dies konkret im Jahr 2020? (Bitte um Auflistung der
Aufwendungen und der jeweiligen Kosten)
Antwort:
Hundekotsäcke für Sackspender – ca. € 14.500,-Sackspender rund 10 Stück pro Jahr als Ersatz für Bestand – ca. € 1.200,-Laufende Betreuungskosten für alle Hundefreilaufzonen (Grünflächenpflege
– Personalkosten [extern], Reparatur Zäune, Reparatur Spielgeräte, ...) –
ca. € 7.000,--
Frage 33:
Unter welcher Budgetposition bzw. welchen Budgetpositionen wurden diese Ausgaben im Jahr 2020 verbucht?
Antwort:
Hundekotsäcke für Sackspender - 1.815000.459000
Sackspender - 1.815000.400000
Reparaturaufträge an Externe - 1.815000.613000
Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, dass es sich bei Einnahmen aus
der Hundesteuer um allgemeine Bedeckungsmittel handelt. Da es sich bei
der Hundesteuer um eine Steuer (und nicht etwa um eine Gebühr oder einen
Beitrag) handelt, setzt die Steuervorschreibung keine Gegenleistung voraus.
Wie bei Steuern üblich, werden mit den daraus erzielten Einnahmen die vielfältigen Aufgaben und Ausgaben der Stadt Innsbruck abgedeckt. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit auf die Weise, dass die Höhe der Steuereinnahmen mit der Höhe der Ausgaben der Stadt abgeglichen wird, die konkret
in Zusammenhang mit der Hundehaltung in Innsbruck stehen, missachtet
diesen Umstand.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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