Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.291
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Antwort:
FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen
Frage 18:
Gibt es hier konkrete Gefahrenstellen auf dieser durch den Lückenschluss entstehenden Radroute?
Antwort:
Nein, es sind keine besonderen Gefahrenmomente zu erwarten.
Frage 19:
Wenn ja, welche, wie haben Sie diese bewertet und wie werden Sie damit umgehen und diese entschärfen?
Antwort:
--
Frage 20:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Es handelt sich um eine standardmäßige Wegverbindung, welche nach technischen Richtlinien geplant wird und die Verhaltensvorschriften der StVO
anzuwenden sind.
Frage 21:
Wie sieht Ihr generelles Verkehrskonzept für diesen betroffenen Stadtteil aus?
Antwort:
Das Verkehrskonzept 1989/90 hat nach wie vor Gültigkeit.
Frage 22:
Wie hoch kalkulieren Sie die Kosten für diesen Lückenschluss?
Antwort:
In der Nutzen-Kosten-Untersuchung wurden der Kostenrahmen mit
€ 115.500,-- angenommen.
Frage 23:
Warum möchten Sie für diesen Lückenschluss in das Privateigentum von Anrainern eingreifen und diese enteignen?
Antwort:
Hier wird auf den gültigen Bebauungsplan und die Regelungen des Tiroler
Straßengesetzes verwiesen. Zunächst ist von Seiten der Stadt Innsbruck immer eine gütliche Einigung mit den betroffenen GrundeigentümerInnen anzustreben.
Frage 24:
Welche Kosten kalkulieren Sie für diese Enteignungsverfahren?
Antwort:
Da die Grundstücke noch nicht bewertet wurden, können noch keine Kosten
genannt werden.
Frage 25:
Haben Sie bereits mit dem notwendigen Straßenbauverfahren begonnen?
Antwort:
nein
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