Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-17-SGR-Protokoll.pdf
- S.7
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 682 -
Das ist, wie StR Federspiel immer sagt, ein
Fresszettel, der diesem Haus nicht würdig
ist.
Wenn die Juristen im Stadtmagistrat sagen,
dass diese Ausführungen stimmen, frage
ich, warum es dann keine namentliche Stellungnahme gibt? Keine Unterschrift ist zu
sehen. Steht man nicht hinter dieser
Rechtsansicht und traut sich nicht zu unterschreiben? Ich will niemand etwas unterstellen.
Ich höre, dass bei der Beschlussfassung
über das Doppelbudget in den Jahren 2017/2018 noch keine VRV in Geltung
war. Hat es den Art. 51 Abs. 3 Bundesverfassung im Jahr 2017 noch nicht gegeben?
Das Doppelbudget wäre dann damals
rechtswidrig beschlossen worden.
Herr Bürgermeister, ich ersuche den Stadtmagistrat Innsbruck um eine umgehende
Selbstanzeige, weil wir etwas gemacht haben, das der Bundesverfassung widerspricht. Herr Bürgermeister, Du müsstest
sofort eine rechtliche Prüfung einleiten. Es
wurde Geld ausgegeben, obwohl dies rechtlich nicht zulässig war, weil wir etwas getan
haben, das der Verfassung widerspricht.
Entweder verstehe ich den Stufenbau der
Rechtsordnung nicht mehr, aber in diesem
Zettel die Bundesverfassung zu zitieren, ist
weit hergeholt. Herr Bürgermeister, ich wäre
froh, wenn Du sagen würdest, Du hast
diese Zusammenfassung erstellt. Dann
kannst Du diese auch unterschreiben. Anscheinend will in diesem Haus niemand
mehr ein Schriftstück fertigen, weil alles
"hinten und vorne nicht mehr stimmt".
Wir müssen die Vorlage der Akten bereits
kontrollieren, weil sie nicht mehr richtig sind.
Jeder Subventionswerber muss wegen eines Betrags von € 5,-- unterschreiben.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
Bgm. Willi: Bgm.-Stellv. Lassenberger, entweder Sie sprechen zur Geschäftsordnung
oder ich muss Ihnen das Wort entziehen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Herr Bürgermeister, ich spreche zur Geschäftsordnung!
Du kannst mir aber gerne das Wort entziehen, dann spreche ich einfach weiter.
(Sonder-)GR-Sitzung 15.07.2021
Wenn Dir ein Antrag nicht passt, dann werden immer solche Fresszettel verteilt. Keiner hat den Mumm sich hinzustellen und die
Richtigkeit zu bestätigen. Warum wurde die
Gemeindeaufsichtsbehörde des Landes Tirol nicht gefragt? Scheinbar haben wir die
letzten Jahre …
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
Bgm. Willi: Bgm.-Stellv. Lassenberger, ich
muss jetzt Ihre Wortmeldung beenden,
denn Sie sprechen nicht mehr zur Geschäftsordnung. Ich betone noch einmal,
dass ich die notwendigen Gesetzesstellen
zusammengefasst habe.
(Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich darf jetzt
nicht mehr sprechen, oder?)
Nein.
(Bgm.-Stellv. Lassenberger: Das ist diskriminierend!)
Nein, Sie können zur Geschäftsordnung
sprechen. Alle haben bis jetzt zur Geschäftsordnung gesprochen.
GR Mag. Kuprian: Ich weiß nicht, ob das
eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung oder zur tatsächlichen Berichtigung ist. Im
Art. 61 der Tiroler Landesordnung gibt es
weder einen Abs. 2, noch ist dieser Wortlaut
zu finden. (Gelächter)
Bgm. Willi: Weil der ehemalige § 61 Tiroler
Landesordnung inzwischen als § 62 geführt
wird.
GR Mag. Kuprian: Genau. Also müsste
man die aktuelle Gesetzesfassung hernehmen. Ich glaube, dass es unter JuristInnen
ziemlich klar ist, wenn in einer Begründung
einer Gesetzesänderung steht, dass etwas
klargestellt werden soll, ist es zuvor immer
schon so gehandhabt worden. Daher ist das
nur eine nachträgliche Klarstellung und
nicht eine Änderung von irgendwelchen
Bestimmungen, die damit gewollt wird.
GR Mag. Stoll: Ich spreche nicht zur Geschäftsordnung, aber ich nehme mir das
gleiche Recht heraus, wie …
Bgm. Willi: Dann kann ich diese Wortmeldung leider nicht zulassen. Sie können
gerne zur Geschäftsordnung sprechen.