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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.15

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45.

MagIbk/37612/SP-BB-IN/1

49.

Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN-B57, Innenstadt, Bereich Wilhelm-GreilStraße 10/12 und Gilmstraße 3 (als
Änderung des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B2/21), gemäß § 56
Abs. 1 und Abs. 2 TROG 2016

Einbringung und Behandlung eingebrachter dringender Anträge
gemäß § 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

49.1

GfGR/233/2021

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.09.2021:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN-B57, Innenstadt, Bereich Wilhelm-Greil-Straße 10/12 und Gilmstraße 3 (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B2/21), gemäß § 56 Abs. 1 und
Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen sowie die Örtlichen Bauvorschriften außer Kraft.
46.

MagIbk/37238/SP-PA-HU/1
Grundeigentümerin in KG Hötting,
Flächenwidmungsplanänderung

Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.
47.

MagIbk/37334/SP-PA-HU/1
Architekt, als Vertretung der
Grundeigentümerin, in KG Hötting, Flächenwidmungsplanänderung

Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.
48.

MagIbk/37092/SP-PA-PR/1
Eigentümer in KG Pradl, Bebauungsplanänderung

Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.

GR-Sitzung 13.10.2021

Wohnheim Tivoli, Anbringung einer rollstuhlgerechten Zufahrtsrampe an der Westseite
(GRin Dengg)
Beschluss (einstimmig):
Beiliegendem von GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen eingebrachten dringenden
Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt. Der
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
49.2

GfGR/234/2021
Weihnachtsbeleuchtung, Beteiligung an den Anschaffungskosten
(Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc)

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
ALI, 11 Stimmen):
Beiliegendem von Bgm.-Stellv. Ing.
Mag. Anzengruber, BSc und Mitunterzeichnerin eingebrachten dringenden Antrag wird
die Dringlichkeit zuerkannt.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRÜNE, 10 Stimmen, einstimmig):
Der Antrag wird dem Inhalte nach angenommen.