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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.45

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der „Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die
Stadtgemeine Innsbruck (Subventionsordnung)“ zu entsprechen.
Ebenso sind die vom Land Tirol für das Jahr 2020 gewährten Jahresund Sondersubventionen in Höhe von gesamt € 405,0 Tsd. im April
2020 an den Alpenzoo ausbezahlt und von diesem vereinnahmt worden. Zusätzlich hat das Land Tirol für eine Machbarkeitsstudie im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Wildparks in Osttirol eine Förderung in Höhe von € 10,0 Tsd. bereitgestellt.
Zuschüsse 2020

Der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer hat im Jahr
2020 den laufenden Betrieb des Alpenzoos mit einem Betrag von
€ 10,0 Tsd. bezuschusst.

COVID-19
Hilfsmaßnahmen
Empfehlung

Auf Basis der Verordnung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur,
öffentlicher Dienst und Sport über die Gewährung von Unterstützungsleistungen an Organisationen gemäß NPO-Gesetz hat der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ eine finanzielle Unterstützung (Fixkostenzuschuss I) in Höhe von rd. € 299,6 Tsd. erhalten (Belegdatum
01.12.2020).
Der an die Republik Österreich gerichtete Antrag ist (nur) vom Direktor
des Alpenzoo unterfertigt worden, weshalb die Kontrollabteilung an dieser Stelle auf ihre diesbezüglich bereits unter Pkt. 2 Rechtliche Grundlagen (Stichwort Vertretungsbefugnis) getätigten Ausführungen und
Empfehlungen verwies. Dazu hat sich der Verein im Anhörungsverfahren erklärt, dass die Empfehlung zur Kenntnis genommen werde, aber
in der Praxis nicht geändert werden könne, da sonst Prozesse zu lang
dauern würden. Gleichwohl werde der Alpenzoo den Dienstvertrag des
Geschäftsführers anpassen.
Zudem hat der Alpenzoo im Wirtschaftsjahr 2020 monetäre Zuwendungen für die Monate November und Dezember (Umsatzersätze) in Höhe
von rd. € 98,4 Tsd. bzw. rd. € 40,6 Tsd. erhalten. Ferner wurde dem
Verein mit Schreiben vom 04.03.2021 zugesichert, eine Nachzahlung
des Lockdown-Umsatzersatzes für November 2020 in Höhe von
rd. € 19,7 Tsd. anzuweisen.
Ebenso hat der Alpenzoo als Arbeitgeber eine Rückerstattung im Zusammenhang mit der Regelung zur Sonderbetreuungszeit in Höhe von
rd. € 1,3 Tsd. erhalten.
Darüber hinaus hat der Verein am 22. bzw. 25.02.2021 um eine Investitionsprämie (steuerfreie, nicht rückzahlbare Zuwendung) in Höhe von
rd. € 9,2 Tsd. sowie um Vergütung des Verdienstentganges im Zusammenhang mit der Absonderung eines Mitarbeiters angesucht.

Subventionen 2021 –
Empfehlungen

Ab dem Jahr 2021 war in Bezug auf die Zuständigkeit hinsichtlich der
städtischen Subventionsgebarung nicht mehr das Amt für Schule und
Bildung mit seinem Referat „Nachmittagsbetreuung“, sondern das im
Amt für Kinder, Jugend und Generationen angesiedelte Referat
„Frauen und Generationen“ der MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit
und Sport, hier im Speziellen der Bereich Generationen, verantwortlich.

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Zl. KA-15246/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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