Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.117

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10.5 Zeitaufzeichnungen
Zeitaufzeichnung –
Empfehlung

Im Rahmen der Unterlagenanforderung wurden der Kontrollabteilung
vom zuständigen Bereichsleiter die Stundenaufzeichnungen von 2017
bis 2020 der einzelnen Dienstnehmer*innen der Stadtteilzentren übermittelt.
Zur Verwunderung der Kontrollabteilung zeigten die in Form einer ExcelTabelle geführten Stundenaufzeichnungen der einzelnen Dienstnehmer*innen teilweise rechnerisch fehlerhaften Werte bzw. Summen sowie
unterschiedliche Zuschläge, die von der Kontrollabteilung in Zusammenschau mit dem Bezuschlagungssystem (für Mehr- bzw. Überstunden)
gem. Kollektivvertrag bzw. Betriebsvereinbarung nicht nachvollzogen
werden konnten.
In den weiterführenden Recherchen stellte sich heraus, dass die vor Ort
eingetragenen Abweichungen gegenüber den täglichen Normalarbeitszeiten (nach Unterfertigung einer zuständigen Dienstnehmerin) monatlich an die Personalabteilung gemeldet und anschließend in ein EDVProgramm eingepflegt wurden. Dieses Programm berechnete die entsprechenden Zuschläge und Monatssummen. Die so errechneten (teilweise bezuschlagten) Monatssummen sind laut Auskunft der zuständigen Mitarbeiterin der Personalabteilung monatlich an die Dienststelle retourniert, aber offenkundig nicht mit den Listen vor Ort akkordiert bzw.
sind die Werte der Personalabteilung nicht übernommen worden. Ferner
stellte die Kontrollabteilung bei der Übertragung (von den Excellisten) in
das EDV-System vereinzelte geringfügige Übertragungsfehler fest.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, bei den Zeitaufzeichnungen eine
stringentere Dokumentation im Sinne der Nachvollziehbarkeit anzustreben.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass eine
organisatorische Umstellung stattgefunden hat und die oben erwähnte
Excel-Tabelle zwischenzeitlich nicht mehr eingesetzt werde.
11 Kriterien für die Nutzung von Räumlichkeiten

Nutzung von
Räumlichkeiten

Nach Ansicht der ISD bewegen sich „Städte und Gemeinden immer im
Spannungsfeld zwischen Meinungs- und Religionsfreiheit oder Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und dem Grundsatz der Neutralität anderseits“. Des Weiteren sind Städte und Gemeinden im Rahmen der Europäischen Städtekoalition verpflichtet gegen Diskriminierung, Rassismus und Populismus vorzugehen. Die ISD-Stadtteilzentren sollen ein
neutraler Ort sein und müssen als solcher wahrgenommen werden. Veranstaltungen mit dem Fokus auf Religionsausübung, missionierende Tätigkeiten sowie parteipolitische Veranstaltungen werden dem nicht gerecht und entsprechen nicht den Zielen eines Nachbarschaftszentrums.
Für die Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten gibt es daher Einschränkungen für parteipolitische und religiös angelegte Veranstaltungen.

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Zl. KA-02756/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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