Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 03-2022-03-03-GR-Protokoll.pdf

- S.5

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1.

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen

Bgm. Willi: Laut § 25 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der
Gemeinderat die Zulässigkeit von Ton- und
Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.

Genehmigung der Tagesordnung

Bgm. Willi: Die Tagesordnung ist Ihnen
zeitgerecht zugegangen.
Mir ist klar und es soll eine absolute Ausnahme sein, dass wir uns auf die heutige
Tagesordnung im Rahmen der Klubobleute
und Fraktionsvorsitzenden geeinigt haben.
Wir wollen die heutige Sitzung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck möglichst kurz
halten.
Inzwischen ist aber etwas passiert, das in
dieser Massivität für uns alle nicht erwartbar
oder zumindest schwer einschätzbar war: In
der Ukraine, sozusagen am Rande Europas
bzw. eigentlich noch in Europa, herrscht
Krieg.
Ich freue mich sehr darüber, dass am
Rande des Stadtforums die Idee entstanden
ist, dass wir als Gemeinderat der Stadt
Innsbruck rasch ein Zeichen humanitärer
Hilfe setzen wollen.
Ich beantrage deshalb, als Nachtrag nachstehend angeführten Punkt gemäß § 24 der
Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) auf die Tagesordnung zu nehmen:
Einbringung und Behandlung eines dringenden Antrages gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR):
-

MagIbk/41563/GfGR-AT/49/2022
Aktion NACHBAR IN NOT – Hilfe in der
Ukraine; finanzielle Zuwendung durch
die Stadt Innsbruck (GRÜNE, FPÖ, FI,
ÖVP, SPÖ, NEOS, FRITZ, GERECHT,
TSB, ALI und GR Schmidt)

GR-Sitzung 03.03.2022

Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte bzw. den Nachtrag zur Tagesordnung einen Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung sowie vorstehend angeführter Punkt als Nachtrag zur Tagesordnung werden genehmigt.
Ich halte fest, dass dieser neue Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung unter
Punkt 2 behandelt wird. Dadurch verschieben sich die derzeitigen Tagesordnungspunkte 2, 3 und 4 um einen Punkt nach hinten.
3.

Redezeitbeschränkung
Ablauf der Sitzung

Bgm. Willi: Wir haben uns mit den Klubobleuten auf eine Redezeitbeschränkung geeinigt, die allen vorliegt.
GR Depaoli: Zur Geschäftsordnung! Der
§ 30 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) besagt, dass ein Widerspruch zulässig ist. Ich lege nun einen Widerspruch bezüglich der Redezeitbeschränkung ein, da ich glaube, dass das gegen die
Demokratie spricht. Jede/r in diesem Haus
sollte ein- oder zweimal im Monat genug
Zeit zur Verfügung gestellt bekommen, sich
zu artikulieren. Die Redezeitbeschränkung
von 1 Minute und 30 Sekunden von
GR Schmidt ist meines Erachtens nicht zu
rechtfertigen.
Bgm. Willi: GR Depaoli, schon bei der letzten Sitzung des Gemeinderates der Stadt
Innsbruck kam von Ihnen ein ähnlicher Einwand. Sie können gerne gegen den Vorschlag der Redezeitbeschränkung stimmen.
Wir werden das dann bei der Abstimmung
sehen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GERECHT und
FRITZ, 2 Stimmen):
Beiliegende Redezeitbeschränkungen werden angenommen.