Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 03-2022-03-03-GR-Protokoll.pdf
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lichkeiten alles zu versuchen, etwas zu unternehmen. Die Hoffnung liegt darin, dass
wir alle, als Gesellschaft und Politik, in diesem Rahmen das tun, was wir tun.
Ich bitte darum, nicht zu verzweifeln und
weiterhin Hoffnung walten zu lassen, dass
dieser Krieg bzw. Überfall endlich aufhört
und Friede herrscht in der Ukraine und auch
sonst überall.
8.
Gastgärten in gebührenpflichtigen
Kurzparkzonen/Parkstraßen Gastgartensaisonen 2022 bis 2024
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 23.02.2022:
1.
Der Stadtsenatsbeschluss vom
16.09.2009 über die Regulierung von
Gastgärten auf Stellplätzen in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone/Parkstraße wird hinsichtlich den
Berechtigungszonen und der damit verbundenen Stellplatzbilanz samt dem
dazugehörigen Parkraumbewirtschaftungsplan aufgehoben.
2.
Die Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung,
Umwelt, wird beauftragt, jährlich die
Stellplatzkontingente in den jeweiligen
Parkzonen zu erheben, aufzubereiten
und diese Information der Mag.-Abt. I,
Liegenschaftsangelegenheiten, per
Stichtag 31.03. eines jeden Jahres
(2022 - 2024) zum Zweck der Genehmigung von Gastgärten in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone/Parkstraße
schriftlich mitzuteilen.
3.
Für die Dauer der Gastgartensaisonen
2022 - 2024 können in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone grundsätzlich
nur nach behördlicher Einzelfallprüfung
Gastgärten im Höchstausmaß von maximal zwei Stellplätzen pro Betrieb und
Gastgarten (Schräg- oder Längsparkordnung) genehmigt werden. Bereits
einmal genehmigte Gastgärten werden
im bisherigen Umfang verlängert.
4.
Die Betriebszeit des Gastgartens ergibt
sich aus der gewerbebehördlichen Bewilligung.
5.
Die genehmigte Gastgartenfläche wird
ohne Podest vermietet. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Podest
derart auszuführen, dass es jederzeit
entfernt werden kann. Zudem hat der
Vertragspartner selbstständig alle erforderlichen (behördlichen) Bewilligungen
für die Einrichtung und den Betrieb des
Gastgartens zu erwirken, die volle Haftung und alle Kosten zu übernehmen
und vor Befassung des Stadtsenates
nachzuweisen.
GRin Denz: Nachdem es zwei Vorschläge
gab, wer dieses Geld bekommt, möchte ich
fragen, ob man sich einig ist, ob es an die
Caritas oder an NACHBAR IN NOT geht.
Bgm. Willi: Das habe ich bereits verlesen.
Die klare Mehrheit war dafür, dass das Geld
der Aktion NACHBAR IN NOT gegeben
wird. "Hilfe für die Ukraine", so lautet das
Konto. Auch das Land Tirol hat empfohlen,
dieses Spendenkonto zu verwenden.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag (Seite 203) wird dem Inhalte
nach angenommen.
Bgm. Willi unterbricht um 17:15 Uhr die Sitzung, um ein gemeinsames Foto mit dem
Scheck zu machen.
Ich lade alle GemeinderätInnen ein, in den
großen Saal gegenüber dem Sitzungssaal
für das gemeinsame Foto zu gehen, um damit diesen humanitären Beitrag zu dokumentieren.
Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit
werden die Beratungen um 17:30 Uhr wieder fortgesetzt.
7.
Sachliche Diskussion während
der Sitzung
Bgm. Willi: Ich habe eine Bitte. Mir ist klar,
dass es auf der heutigen Tagesordnung einige Punkte gibt, über die man sehr trefflich
und intensiv diskutieren kann. Im Lichte der
Ereignisse in der Ukraine und dem, was wir
stündlich erleben, sollten wir uns auf sehr
sachliche und komprimierte Diskussionen
verständigen. Das wäre angemessen. Ich
bitte um einen sehr sachlichen Ton.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Lassenberger.
GR-Sitzung 03.03.2022
MagIbk/35565/LA-LSA/1/MIV