Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 03-2022-03-03-GR-Protokoll.pdf
- S.8
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 205 -
6.
Aufgrund des § 18 Abs. 2 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
wird dem Stadtsenat in begründeten
Einzelfällen seines Zuständigkeitsbereiches die Entscheidung übertragen, Abweichungen von gegenständlichem Gemeinderatsbeschluss zu beschließen.
Dem Gemeinderat ist hiervon jährlich
Bericht zu erstatten.
GRin Dengg: Ich bitte um getrennte Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes.
pflichtigen Kurzparkzonen) können stehen bleiben, sofern der Gastgarten direkt im Anschluss an die temporäre Betriebsschließung - innerhalb der vereinbarten Mietdauer - wieder betrieben
wird. Dies gilt für alle Zonen, jedoch
insbesondere für Gastgärten in der
Kurzparkzone. Der Mietvertrag bleibt
für die Zeit der Betriebsschließung vollumfänglich aufrecht.
2.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
GR Schmidt, 8 Stimmen):
Die Punkte 1., 2. und 3. des Antrages des
Stadtsenates vom 23.02.2022 (Seite 205)
werden angenommen.
Das angeführte Mietentgelt bezieht sich
auf zehn Monate, nämlich 01.02. bis
30.11. (eines jeden Jahres). Für den
Betrieb eines Gastgartens in den Wintermonaten (1.12. bis 31.01. eines jeden Jahres) wird im Sinne einer Wirtschaftsförderung befristet bis zum
Ende der Gastgartensaison 2024 - sohin 31.12.2024 kein Mietentgelt verrechnet
Beschluss (einstimmig):
Die Punkte 4. 5. und 6. des Antrages des
Stadtsenates vom 23.02.2022 (Seite 205)
werden angenommen.
9.
MagIbk/34284/LA-LSA/1/MIV
MagIbk/31891/LA-LSA/3/MIV
Verlängerung Gastgartenverträge
- Konditionen - Saisonen 2022
bis 2024: Änderung/Ergänzung
des Grundsatzbeschlusses
Änderung des Stadtsenatsbeschlusses in Bezug auf Genehmigung der Aufstellung von elektrischen Heizelementen
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 23.02.2022:
1.
Der Grundsatzbeschluss vom
16.12.2021 wird im Punkt 3.3. wie folgt
abgeändert:
Im Falle von Betriebsschließungen
(z. B.: bei behördlichen Betriebsschließungen, in Folge eines neuerlichen
Lockdown, Geschäftsumbaus, Betriebsurlaubs etc.) mit einer Dauer von
mehr als zwei Wochen ist die Gastgartenfläche vollständig von beweglichem
Mobiliar (z.B.: Tische, Stühle, Sonnenschirme, Dekorationen etc.) zu räumen
und freizuhalten. Podeste und Abgrenzungen (bei Gastgärten in gebühren-
GR-Sitzung 03.03.2022
Zur Vermeidung von Missverständnissen wird zu Punkt 3.4. des Stadtsenatsbeschlusses vom 16.12.2021 zu
Zl. MagIbk/34284/LA-LSA/1/MIV, vom
Gemeinderat zur Kenntnis genommen
am 26.01.2022, klarstellend festgehalten:
3.
Der Stadtsenatsbeschluss vom
02.12.2020 zu Zl. MagIbk/31891/LALSA/3/MIV wird im Hinblick auf die neu
beschlossene ganzjährige Gastgartensaison im Beschlusspunkt 2.1. dahingehend geändert:
Die Landeshauptstadt Innsbruck als
Grundeigentümerin und Straßenverwalterin gestattet die Aufstellung und den
Betrieb von elektrischen Heizelementen ganzjährig im Zeitraum der Gastgartensaisonen 2021 bis 2024.
GR Gleinser: Ich bitte um getrennte Abstimmung.
Über diesen Punkt, der von uns als dringend dringender Antrag eingebracht wurde,
wurde nicht abgestimmt, sondern er wurde
dem Stadtsenat zugewiesen. Das ist der unter Punkt 1. angeführte Punkt 3.3.
Ich möchte die Problematik dieses Punktes
noch einmal in Erinnerung rufen. Wenn es
zu einem erneuten Lockdown in der Stadt
Innsbruck kommen sollte, sind die GastronomInnen schwer davon betroffen. Ihre Lager sind mit verderblicher Ware voll, das