Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.32

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- 750 -

Grundstück 730/2, KG Igls und der Betrieb der bestehenden Tennisplätze
und des Clubhauses durch den Tennisclub Parkclub Igls. Die Errichtung
des Clubgebäudes und der Betrieb der
Tennisanlage wird mit einer Konventionalstrafe in Höhe von € 100,-- pro Tag,
wertgesichert, sowie einem Höchstbetragspfandrecht von € 100.000,-- sichergestellt. Die Verpflichtung zur Zahlung des Baurechtszinses wird als Reallast im Grundbuch sichergestellt.

8.

4.

Der Tennisclub Parkclub Igls räumt der
Stadt Innsbruck ein grundbücherlich sicherzustellendes Vorkaufsrecht am
Baurecht ein.

5.

Die gänzliche oder teilweise, entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe
oder Vermietung der Baurechtsliegenschaft bzw. einzelner Teile des Bauwerkes an Dritte ist nicht gestattet bzw.
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt Innsbruck. Die
Stadt Innsbruck erteilt aber bereits jetzt
ihre Zustimmung zu einer allfälligen
Verpachtung der Gastro-Räumlichkeiten des Clubhauses.

Nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin
sollen wir jetzt keine Abänderung vornehmen. Auch mit Ansprechperson vom Tennisclub wurde noch schnell kommuniziert.
Ihnen ist es lieber, dass wir das heute in der
vorliegenden Form beschließen und danach
noch Gespräche bezüglich Feinabstimmungen führen sollen.

6.

7.

Mit Abschluss des Baurechtsvertrages
wird der Bestandvertrag IV-1340/1993
vom 10.06.1994 einvernehmlich aufgelöst. Die dort relevanten Bestimmungen
(Baumbestand, Fremdenverkehrsverband, Eislauf- und Eisschießplatz etc.)
werden auch in den neu abzuschließenden Baurechtsvertrag übernommen.
Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Baurechtsvertrages, weiters alle aus Anlass der Errichtung des Clubhauses
entstehenden oder zur Vorschreibung
gelangenden Kosten, öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, insbesondere die Grunderwerbsteuer, die
Eintragungsgebühren, die Kosten der
Finanzamtsanzeige oder Selbstberechnung, die Kosten für die Vermessung
und Beglaubigung sämtlicher Unterschriften, sämtliche Erschließungskosten etc. übernimmt ausschließlich der
Tennisclub Parkclub Igls bzw. hat er
diese Ausgaben der Stadt Innsbruck zu
ersetzen.

GR-Sitzung 13.10.2021

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses
Rechtsgeschäftes zu regeln und im
Grundbuch durchzuführen.

StRin Mag.a Mayr: Bei diesem Punkt geht
es darum, dass ein neues Klubhaus entstehen kann, das vom Verein errichtet wird. Ich
habe gestern im Vorfeld der Sitzung des
Stadtsenates berichtet, dass der Verein bezüglich des Vertrages einen Besprechungsbedarf hat, auch mit Bgm. Willi.

Ich bitte um Zustimmung, da dort etwas
sehr Tolles samt gastronomischer Nutzung
und Barrierefreiheit entsteht. Auch für Igls
ist das eine sportliche und touristische Aufwertung im positivsten Sinn. Mit der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, wurde alles abgestimmt. Weiters soll es auch ein klimafitter Bau werden,
also mit Erdwärme, Photovoltaik etc.
Ich würde sagen, dass es eine beispielhafte
Investition ist. Einen Zuschuss dazu hat es
schon gegeben und ist auch im nächsten
Budget vorgesehen.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
15.09.2021 (Seite 749) wird angenommen.
20.

IV 10648/2021
Möslalm, Sanierungsmaßnahmen

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 11.08.2021:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt der Sanierung des Raums für die Käseproduktion auf der Möslalm in der Form zu,
dass zwischen der Alm und dem Stall
ein untergeordnetes Nebengebäude errichtet wird, um die erforderlichen
Funktionen aufgrund behördlicher Auflagen, zwei Kühlzellen mit Schleuse