Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.50
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35.5
IV 13884/2021
36.
Beteiligungen, Veräußerung von
Beteiligungen
Beschluss (einstimmig):
GR Mag. Stoll referiert den Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen vom 04.10.2021,
die verminderte Mittelaufbringung aus der
Nichtdurchführung der im Jahresvoranschlag 2021 präliminierten Veräußerung
von Beteiligungen in Höhe von
FVA € 18.885.800,-und EVA € 19.994.300,-- zu genehmigen.
Im Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Finanzjahr 2021 sind
€ 20 Mio. aus Veräußerungen von Vermögen von Anlagesachen präliminiert. Das
wird jetzt nicht benötigt und dafür gibt es
zwei Ursachen:
Subventionsansuchen 2021
Die Subventionsansuchen 2021 werden gemäß Beilage genehmigt.
37.
IV 4102/2021
.
Beschlussfassungen zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 und
Rechnungsabschluss 2020
GR Mag. Stoll referiert den Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen vom 04.10.2021:
1.
In Abänderung zur Beschlussfassung
im Gemeinderat vom 12.12.2019,
Punkt 2.b., IV 17245/2019 kann zur Bewertung der Grundstücke neben den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
oder den per Gutachten ermittelten
Werten auch das Grundstücksrasterverfahren angewendet werden.
2.
Es ist eine buchhalterische Sache, dass wir
die budgetierten € 20 Mio. korrigieren, die
sich durch eine kleine Veräußerung von Anteilen an einer Tiefgarage leicht reduzieren.
Das ist die Erklärung dazu, warum der
Punkt hier angeführt ist.
Das Wahlrecht nach § 31 Abs. 1 der
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 - VRV 2015
zur Bildung von Rückstellungen für monatliche Pensionsleistungen für die
1. Pensionssäule, die die Stadt Innsbruck zu tragen hat, wird ausgeübt.
Das Wahlrecht wird für Betriebspensionen (11. Pensionssäule) nicht ausgeübt.
3.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
NEOS, GERECHT, FRITZ und GR Schmidt,
12 Stimmen; einstimmig):
Die in der Anlage angeführten Überschreitungen von Mittelverwendungen
werden genehmigt.
4.
In Abänderung zur Beschlussfassung
im Gemeinderat vom 27.05.2021,
IV 4102/2021, betreffend Darlehensverwendungen 2020, wird beschlossen,
dass das Vorhaben "KG Reichenau
Süd, Erweiterung 2 Gruppen" mit einer
Darlehenssumme von € 637.500,-(vormals € 927.500,--) bedeckt wird.
Die restliche Darlehenssumme von
€ 290.000,-- wird dem Vorhaben "Barrierefreiheit Goldenes Dachl, Trausaal"
zugeordnet.
Einerseits haben wir höhere Bundesertragsanteile bekommen und andererseits haben
wir für das heurige Jahr 2021 Investitionen
getätigt, die nicht mit Darlehen finanziert
wurden. Somit könnten wir nun sagen, dass
wir aus dem Überling des Jahres 2020 indirekt keine Darlehen vom letzten Jahr zurückgezahlt, aber auch keine Darlehen für
das heurige Jahr aufgenommen haben.
Der Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
04.10.2021 (Seite 768) wird angenommen.
Beschluss (einstimmig):
Die über- oder außerplanmäßigen Mittelverwendungen 2021 werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß
Beilage genehmigt.
FD Mag. Rupprechter hat vier Punkte als
buchhalterische Korrekturen vorgenommen,
die sich aus dem Kontrollamtsbericht über
die Jahresrechnung 2020 ableiten, die wir
GR-Sitzung 13.10.2021