Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.156
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„Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ daher empfohlen, die zuletzt durchgeführte
Anpassung des Mietzinses einer Verifizierung zu unterziehen und nach
einer eventuell durchzuführenden, entsprechenden Korrektur der bisherigen Abrechnungen den gemäß vertraglicher Wertsicherungsvereinbarung ermittelten Hauptmietzins vorzuschreiben.
Gemäß den Ausführungen des Vereins wurde der Mietzins angepasst
und der neue Hauptmietzins vorgeschrieben.
Steuersatz
Vermietung
Tierarztpraxis –
Empfehlung
Weiterführende Recherchen haben ergeben, dass seit Juli 2020 im
Konnex mit der Vermietung der Veterinärpraxis ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 5 % (anstatt 20 %) zur Anwendung gelangte. Folglich
wurde, bei gleichbleibender Höhe des Vorschreibungsbetrages, ein erhöhter monatlicher Nettomietzins vereinnahmt. Die Kontrollabteilung
hat angeregt, die derzeitige Inanspruchnahme des begünstigten Steuersatzes abzuklären sowie die fortführende Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes laufend zu evaluieren.
In dieser Angelegenheit führte der Verein aus, dass die Vermietung der
Geschäftsräumlichkeiten an den Tierarzt mit dem falschen Umsatzsteuersatz verbucht wurde. Dies sei in der Zwischenzeit berichtigt worden.
BetriebskostenPauschale –
Empfehlung
Außerdem wurde vereinbart, dass der Vermieter berechtigt ist, zur Deckung der Betriebskosten eine Betriebskostenpauschale von monatlich
€ 120,00 einzuheben. Wie die Einschau zeigte, hat der Mieter für die
Monate Jänner bis Mai 2019 (wie in den Vorjahren) und für den Zeitraum Juni 2019 bis Februar 2020 Betriebskostenvorauszahlungen in
Höhe von monatlich € 100,00 bzw. € 150,00 geleistet. Mit März 2020
ist die monatliche Vorauszahlung auf € 120,00 reduziert worden. Auf
die Entwicklung der Höhe der Abschlagszahlungen hin angesprochen,
erhielt die Kontrollabteilung die Auskunft, dass „die Pauschale nicht
schriftlich vereinbart …“ wurde und der Mieter „… einfach selbst die
Höhe der Vorauszahlung bestimmt hat“.
In der Praxis wird die Berechnung einer angemessenen Betriebskostenvorauszahlung nach Vorliegen einer ordnungsgemäß erstellten Betriebskostenabrechnung durchgeführt, weshalb die Kontrollabteilung
empfohlen hat, den zur Deckung der Betriebskosten festzulegenden
Betrag nicht durch den Mieter bestimmen zu lassen, sondern diesen
künftig dem (jährlichen) Ergebnis der Betriebskostenabrechnung anzupassen.
Diesbezüglich erhielt die Kontrollabteilung im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Auskunft, dass die „a-conto Zahlungen für die Betriebskosten an die Vorjahres-Abrechnung angeglichen und dem Mieter vorgeschrieben“ worden seien.
Betreuungs- und
Kooperationsvertrag
Tierarzt –
Empfehlung
Darüber hinaus ist mit dem Mieter der tierärztlichen Praxis am
21.02.2012 ein Betreuungs- und Kooperationsvertrag abgeschlossen
worden. Demnach hat sich der Auftragnehmer verpflichtet, die tierärztliche Betreuung des Tierbestandes im Alpenzoo und der im Alpenzoo
abgegebenen Fundtiere zu übernehmen. Ferner wird der Verein in allen
veterinärmedizinischen Belangen beraten und betreut.
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Zl. KA-15246/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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