Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.161
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Am 04.02.2021 hat der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ um Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von € 185,0 Tsd. und einer
Jahressubvention von € 195,0 Tsd. (darin enthalten der jährliche Mitgliedsbeitrag von € 5,0 Tsd.) bei der Stadt Innsbruck angesucht.
Die Einschau in den Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für
das Finanzjahr 2021 zeigte jedoch, dass auf dem hierfür ausgewählten
Sachkonto 757510 – Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck (SU) des Unterabschnittes 469010 – Frau und Familie
ausgabenseitig „nur“ ein Betrag von € 35,0 Tsd. vorgesehen war. Zugleich zeigte sich, dass auf dem in den Vorjahren für die Bezuschussung des Alpenzoos in Anspruch genommenen Sachkonto 777400 –
Kapitaltransfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck (SO)
des Unterabschnittes 289000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen keine Mittel mehr zur Verfügung standen.
Aufgrund des Umstandes, dass zwar eine Kürzung jedoch keine Übertragung der Budgetmittel vorgenommen worden ist, hat das Amt für Kinder, Jugend und Generationen in Absprache mit dem Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung eine außerplanmäßige Mittelverwendung für
den Alpenzoo beantragt und wurde diese vom Gemeinderat der Stadt
Innsbruck in seiner Sitzung am 25.02.2021 einstimmig angenommen.
Für die Erfassung der städtischen Transferleistungen von gesamt
€ 380,0 Tsd. wurde zwischenzeitlich ein neuer Fonds 830000 mit der
Bezeichnung „Botanische und zoologische Gärten“ eingerichtet. Sowohl die Jahres- als auch die Sondersubventionen sollten auf dem
Sachkonto 757500 – Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck verbucht werden.
Aufgrund vorerwähnter Feststellung wurde dem derzeit für die Budgetierung der Subventionsmittel Alpenzoo zuständigen Referat Frauen
und Generationen empfohlen, nach Rücksprache mit dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft die Jahressubvention (SU) losgelöst
von der Sondersubvention (SO) darzustellen und letztere in der Kostengruppe 777 – Kapitaltransfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck zu erfassen.
Dazu teilte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV mit,
dass der Empfehlung vollinhaltlich entsprochen und gemäß Rücksprache ab dem VA 2022 angepasst werde.
Die Sondersubvention 2021 war nach den Ausführungen des ausgehändigten Subventionsansuchens dem Bau einer (neuen) Dachs- und
Fuchsanlage gewidmet. An dieser Stelle zitierte das Prüforgan
§ 7 Abs. 3 der städtischen Subventionsordnung, wonach eine Auszahlung nur mehr dann zu erfolgen hat, wenn für die Verwendung der Vorjahressubvention ein Verwendungsnachweis vorgelegt worden ist. Subventionen der Stadt Innsbruck von mehr als € 1,0 Tsd. sind mittels detaillierten Abrechnungen unter Vorlage der Originalbelege bis längstens
31.03 des auf die Gewährung der Subvention folgenden Kalenderjahres der subventionsauszahlenden Stelle nachzuweisen. Aufgrund der
(außergewöhnlichen) Umstände des Vorjahres (COVID-19) wurden
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Zl. KA-15246/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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