Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.166
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Geschäftsführerentgelt –
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Eine Ausnahme zum Besoldungssystem des Alpenzoos war beim Geschäftsführer festzumachen. Mit dem derzeitigen Zoodirektor wurde ein
auf fünf Jahre befristeter Geschäftsführer-Dienstvertrag (erstmals von
01.01.2018 bis 31.12.2022) abgeschlossen. Eine wiederholte Bestellung als Geschäftsführer auf weitere fünf Jahre ist jedoch möglich.
Des Weiteren wurde ein wertgesichertes Entgelt (vergleichbar mit
Dienstklasse A VIII bzw. Abteilungsleiter der Stadt Innsbruck) vereinbart. Vorrückungen wie bei den restlichen Dienstnehmern sind im
Dienstvertrag nicht vorgesehen. Das Entgelt erhöht sich vertragsgemäß nach Maßgabe des § 2 Landes-Bezügegesetzes 1998 im Ausmaß
der Änderung des Ausgangsbetrages.
Ungeachtet dieser Bestimmung war für die Kontrollabteilung aus den
Prüfungsunterlagen nachzuvollziehen, dass das Gehalt des Geschäftsführers seit Beginn des Dienstverhältnisses bis zum Zeitpunkt der Prüfeinschau mehrere Erhöhungen erfuhr.
Laut Protokoll der Präsidiumssitzung vom 06.07.2018 wurde das Gehalt des Geschäftsführers erstmals auf Vorschlag des Präsidenten ab
Juli 2018 erhöht, wobei die Steigerung rd. 10 % des ursprünglichen
Ausgangsbetrages entsprach.
Anlässlich der Bestellung des neuen Direktors (01.01.2018) wurde
auch die Bestellung eines langjährigen Mitarbeiters als Stellvertreter
angedacht. Aufgrund einer vom nunmehrigen Direktor initiierten Neustrukturierung ist laut dem vorliegenden Protokoll ein Führungsteam gebildet worden, dem – neben einer weiteren Kuratorin – auch der angesprochene langjährige Mitarbeiter (ebenfalls Kurator) angehört. Dieser
Dienstnehmer erhielt eine mit 01.01.2018 rückwirkende Gehaltserhöhung, indem er in eine höhere Dienstklasse eingestuft wurde.
In diesem Zusammenhang war für die Kontrollabteilung auffällig, dass
mit dem vorerwähnten Dienstnehmer des sog. Führungsteams kein
Dienstvertrag vorlag. Darüber hinaus lag auch keine schriftliche Kompetenzverteilung des Führungsteams vor.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, mit dem angesprochenen langjährigen Dienstnehmer einen Dienstvertrag zu unterzeichnen und zusätzlich die Kompetenzen und Aufgaben des sog. Führungsteams schriftlich festzulegen.
Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ nahm in der schriftlichen Stellungnahme des Anhörungsverfahrens die Empfehlung zur Kenntnis und
sagte zu, die bestehenden Arbeitsverhältnisse zu verschriftlichen.
Um die (finanzielle) Relation zum Direktor zu erhalten, erfolgte in der
erwähnten Präsidiumssitzung die oben beschriebene Erhöhung des
Geschäftsführergehaltes um rd. 10 % des Monatsentgeltes.
Die Kontrollabteilung brachte zum Ausdruck, dass aus ihrer Sicht die
Gehaltsrelation zu einem langjährigen Dienstnehmer keine nachvollziehbare Begründung für die Erhöhung des Geschäftsführergehaltes
war. Wie bereits beschrieben, fußt das Entgelt der Dienstnehmer des
Alpenzoos u.a. auf dem Senioritätsprinzip (bzw. Biennalsprüngesystem).
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Zl. KA-15246/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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