Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.195
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Rahmen- und
Gesellschaftsvertrag –
Empfehlung
Da die letztgenannten Aufgaben (u.a. die Führung von Stadtteilzentren)
bisher noch keinen Eingang in den Rahmenvertrag gefunden haben, erschien aus Sicht der Kontrollabteilung eine Prüfung der Finanzierungsvereinbarung ob des Zahlungsverkehrs der einzelnen Geschäftsbereiche hinsichtlich der Aufnahme und Zuordnung der zusätzlich im Gesellschaftsvertrag angeführten Aufgaben geboten. Eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung bzw. Ergänzung der Bestimmungen betreffend
die Durchführung und Verrechnung der zu besorgenden Aufgaben wäre
nach Meinung des Prüforgans sodann ehestmöglich umzusetzen.
Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft sicherte in ihrer Stellungnahme zu, den Rahmenvertrag zu überarbeiten und an die aktuellen Anforderungen anzupassen.
Sozialleistungen
außerhalb der
Trägerschaft der Stadt
Innsbruck
In den Vorbemerkungen hielt die Kontrollabteilung des Weiteren fest,
dass die Unterstützung von sozialen Prozessen im Stadtteil durch Stadttteilkoordinator*innen in den Stadtteilzentren und im öffentlichen Raum
nicht unmittelbar den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen und somit
diese der Gemeinwesenarbeit zuzuschreibenden städtischen Leistungen auf politischen Beschluss hin erbracht werden bzw. wurden.
3 Entstehung und Entwicklung von Stadtteilarbeit und Stadtteilzentren
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In den vergangenen Jahren hat die Orientierung am Sozialraum in Sozial- und Integrationspolitik sowie Sozialer Arbeit vermehrt an Bedeutung
erfahren.
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Sozialraumorientierung
Gemeinwesenarbeit
Unter sozialräumlicher Strategie wird grundsätzlich Gemeinwesenarbeit
verstanden, deren Interesse in erster Linie nicht dem Raum, sondern
dem lokalen Gemeinwesen gilt. Die intermediäre Funktion der Vermittlung zwischen Lebenswelt und System wird als Vermittlung zwischen
den Interessen der Bürger*innen im Stadtteil einerseits und den Entscheidungsträger*innen und steuernden Instanzen in Politik, Verwaltung
und Unternehmen andererseits verstanden.
Nationaler Aktionsplan
für Integration
Auf Bundesebene wird mit dem Nationalen Aktionsplan für Integration
(NAP.I) versucht, Maßnahmen für erfolgreiche Integration von Bund,
Ländern, Städten, Gemeinden, Sozialpartnern und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu optimieren und zu bündeln sowie systematisch
weiterzuentwickeln. Als Herausforderungen für den Bereich „Wohnen
und die regionale Dimension der Integration“ sind bspw. die Zunahme
der Bevölkerungsteile mit Migrationshintergrund, die Ansiedelung der
zugewanderten Wohnbevölkerung, die Bewältigung des Bevölkerungszuwachses und Vermeidung der Bildung sozialer und ethnischer „Ghettos“, die Wohnkostenbelastung für Migrant*innen sowie das Investitionssplitting angeführt. Das Thema Integration wurde vom Bund mit dem Regierungsprogramm 2008 angenommen und der schließlich 2010 vorgestellte NAP.I in Auftrag gegeben.
Projekt
„Gemeinsam Wohnen Gemeinsam Leben“
Im Jahr 2009 wurden auf Initiative der Stadt Innsbruck und in Zusammenarbeit mit dem Land Tirol, den gemeinnützigen Wohnbauträgern IIG,
NHT und TIGEWOSI und einem Nahraum- und Gemeinwesenentwicklungsspezialisten Grundlagen entwickelt, die zu einer Verbesserung des
Zusammenlebens der Wohnbevölkerung beitragen sollen. Aus den im
Jahr 2011 veröffentlichten Schlussfolgerungen gingen u.a. hervor, dass
im Zuge der Errichtung künftiger Wohnanlagen auf Begegnungsräume,
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Zl. KA-02756/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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