Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 03-2022-03-03-GR-Protokoll.pdf
- S.31
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Stadt Innsbruck keine Mehrheit hat, weil ich
dann in der GesellschafterInnenversammlung das Sagen hätte. Das will er auch
nicht. GR Depaoli, man kennt sich bei Ihnen
wie öfters nicht aus. Das sind völlig widersprüchliche Aussagen.
13.
Wirklich geärgert hat mich aber, wenn gesagt wird, dass der Anteil der Stadt Innsbruck für die InnsbruckerInnen ist. Also die
Stadt Innsbruck steht für die InnsbruckerInnen. Die WKO, der TVB, der Zentrumsverein haben aber eine Mehrheit. Sind das
keine InnsbruckerInnen? Arbeiten sie nicht
für die Interessen der Stadt Innsbruck?
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 23.02.2022:
Ich halte es schwer aus, in welcher Form
hier gegen PartnerInnen in dieser Gesellschaft, das sind MitgesellschafterInnen, abschätzig gesprochen wird. Dass ich als
GRÜNER sagen muss, dass ich froh bin,
wie partnerschaftlich wir in dieser Gesellschaft arbeiten, mit der WKO, mit dem Zentrumsverein und mit dem TVB.
Alle Beschlüsse, mit einer oder maximal
zwei marginalen Ausnahmen, waren in der
Gesellschaft einstimmig, da dort alle an einem Strang ziehen. Es ist wichtig, dass wir
in dieser Gesellschaft zum Wohle Innsbrucks, der Wirtschaft Innsbrucks und des
Tourismus in Innsbruck an einem Strang
ziehen und die tolle Marke Innsbruck stärken. Darum geht es und das ist auch die
Aufgabe der neuen Geschäftsführung.
Ich freue mich, wenn wir zumindest eines sicherstellen, nämlich, dass es mehr Geld für
die IMG gibt. Das sichert dieser Beschluss
ab und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit der neuen Geschäftsführung.
Richtlinien zur Förderung personeller und/oder investiver Maßnahmen in sozialökonomischen
Betrieben, Verlängerung des Geltungsbereiches für die Jahre 2022
bis 2024
Die beiliegende Richtlinie zur Förderung
personeller und/oder investiver Maßnahmen
in sozialökonomischen Betrieben wird für
die Jahre 2022, 2023 und 2024 verlängert.
Die Mag.-Abt. II, Soziales, hat für die betreffenden Jahre in finanzieller Hinsicht Vorsorge zu treffen und wird mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.
Die Bedeckung erfolgt aus der Finanzposition 1/757510 - Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszwecke im Fonds
429000 - Sonstige Subventionen.
GR Wanker: Bei so einer Tagesordnung
gehen solche Dinge immer unter. Ich
glaube, es ist die Überschrift dieses Punktes sehr sperrig. Man muss diesen vier
Vereinen herzlichen Dank sagen, dass sie
diese Arbeit machen. Man sieht bei der
Summe auch, dass man doch fast 100 Personen hilft, in das Arbeitsleben einzusteigen.
Das ist extrem wichtig, was die Stadt Innsbruck hier als Beitrag leistet. Ich hoffe, dass
das noch viele Jahre bzw. Jahrzehnte weitergeht. Speziell in Zeiten der Pandemie,
wenn man sich die Statistik des Jahres 2021 ansieht, ist es noch wichtiger gewesen, dass es solche Einrichtungen gibt.
Deshalb ein großes Danke. (Beifall von allen Seiten)
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FRITZ, 1 Stimme; gegen SPÖ, ALI und
GERECHT, 6 Stimmen):
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
23.02.2022 (Seite 220) zu vorliegendem Antrag der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung vom
16.02.2022, wird angenommen.
14.
Bgm.-Stellv. Lassenberger unterbricht um
19:15 Uhr die Sitzung. Nach Feststellung
der Beschlussfähigkeit werden die Beratungen um 19:30 Uhr wieder fortgesetzt.
GR-Sitzung 03.03.2022
Der Antrag des Stadtsenates vom
23.02.2022 (Seite 228) wird angenommen.
Maglbk/37196/SU-FW/1/2
Tierschutzverein für Tirol 1881,
Fördervereinbarung 2022 bis 2024
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 23.02.2022:
Die Landeshauptstadt Innsbruck nimmt die
Verpflichtungen des Tierschutzgesetzes