Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.318
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Der Gemeinderat hat mit selbigem oben zitierten Beschluss die
Zuschlagsentscheidung für Leistungen nach erfolgter öffentlicher
Ausschreibung und die Erteilung des Zuschlages bis zu einem
(Netto-)Auftragswert von € 25.000,-- im Einzelfall an den Stadtmagistrat und
in allen anderen Fällen an den Stadtsenat durch Ermächtigung übertragen.
Die Zuschlagsentscheidung für die dem ausgelobten
Realisierungswettbewerb folgenden Planungsleistungen wurden zur
Zuschlagsentscheidung und zur Erteilung des Zuschlages
stadtrechtskonform dem Stadtsenat mit Vorlagebericht vom 02.07.2021
vorgelegt (Beschlussvorschlag Punkt 1 "Zuschlagsentscheidung" und
Beschlussvorschlag Punkt 2 "Zuschlagserteilung"). Der Amtsantrag wurde
mehrheitlich angenommen, bei gleichzeitiger Vorlage an den Gemeinderat
gemäß § 29 (7) des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) 1975
zur Entscheidung. Eine Zuschlagserteilung (Vergabe) ist noch nicht erfolgt
und Gegenstand der Sitzung des Gemeinderates am 13.10.2021.
Frage 2:
Wenn ja, ab wann wusste Herr Bürgermeister, dass die Auslobung des offenen,
einstufigen Realisierungswettbewerb Bozner Platz stadtrechtswidrig erfolgte?
(Datum)
Antwort:
Die Auslobung war nicht stadtrechtswidrig.
Frage 3:
Ist die ressortzuständige Stadträtin hauptverantwortlich dafür, dass der offene,
einstufige Realisierungswettbewerb Bozner Platz stadtrechtswidrig ausgelobt
wurde? (Ja oder nein?)
Antwort:
nein
Frage 4:
Wenn ja, ab wann wusste die ressortzuständige Stadträtin, dass die Auslobung
des offenen, einstufigen Realisierungswettbewerb Bozner Platz stadtrechtswidrig
erfolgte? (Datum)
Antwort:
Die Auslobung war nicht stadtrechtswidrig.
Frage 5:
Gibt es gegebenenfalls eine gemeinschaftliche Verantwortung des Herrn
Bürgermeisters und der ressortzuständigen Stadträtin, dass der offene, einstufige
Realisierungswettbewerb Bozner Platz stadtrechtswidrig ausgelobt wurde? (Ja
oder nein?)
Antwort:
nein
Frage 6:
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wussten Herr Bürgermeister und die
ressortzuständige Stadträtin unisono, dass die Auslobung des offenen, einstufigen
Realisierungswettbewerbes Bozner Platz stadtrechtswidrig erfolgte? (Datum)
Antwort:
Die Auslobung war nicht stadtrechtswidrig.
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