Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.332
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
H. ökologische Maßnahmen
1. Errichtung, Erweiterung, Instandhaltung und Sanierung von
Kindertageseinrichtungen und Schulen
Im Fall der Errichtung oder Erweiterung e ines Gebäudes sind der Standard .Niedrigstenergiegebäude•
Zie l des Kommunalen Investitionsprogramms 2020 ist auch, dass bundesweit mind estens 20 % der Mittel für
ökologische Maßnahmen, d ie insbesondere zur Einhaltung der unionsrechtlichen Ziele beit ragen sowie der
Vorreiterrolle der öffentJic-hen Hand im Klima- und Energiebere ich dienen sollen, verwendet werden. Die Ge-
meinden werden daher e ingeladen, Anträge für d erartige Projekte zu stellen. Für statistische Zwecke ist im
Antrag d er Betrag anzugeben, der von der Investitionssumme auf ökologische Maßnahmen entfällt (wobei für
einen Teil der Projekte hint erlegt ist, dass die gesamte Investitionssumme auf ökologische Maßnahmen entfällt).
Folgende Investitionen werden für diesen Zweck zu 100 % den ö ko logischen Maßnahmen zugerechnet (und
müssen im Antr ag nicht besch rieben werden):
Z 6 (Öffentlicher Verkehr),
Z 8 (hier nur d ie Errichtu ng oder Erweiterung von Gebäuden nach klimaaktiv Silber-Stand ard, nicht
jedoch Sanierung oder Instandhaltung),
Z 9 (Umrüstung auf hocheffiziente Str aßenbeleuchtung),
Z 10 (Errichtung von e rneuerbaren Energieerzeugungsanlagen),.
Z 11 (Kreislaufwirtschaft),
Z 12 { Wasserversorgungs• und Abwasserentsorgungseinrich t:ungen),
Z 14 (Ladeinfrast ruktur für E- Mobilität), und
Z 16 (Radverkehrs- u nd Fußwege).
Bei den anderen Investitionen is t der geschätzte Anteil der Investitionen d er ökologischen Maßnahme im
elektronischen Fo rmular sowie zwingend e ine Beschreibung anzugeben.
nach Art. 12 der Vereinbarung gemäß Art . 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen (BGBI. II
Nr. 251/2009 i.d.g.F.) sowie die landesrechdichen Vorgaben gemäß Bauordnung (OIB-RL 6) einzuhalten.
Die Erfüllung dieser Standards ist im Rahmen der Endabrechnung von d er zuständigen Baubehörde zu
bestätigen.
Investitionen in Fern-/Nahwärme oder Fern-/Nahkälte sind zuschus.sfähig, wenn die Voraussetzungen
gemäß Art. 2 Abs. 1 Z 6 ~t. b oder c der Vereinbarung gemäß Art. 15a 8-VG zwischen dem Bund und den
Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen (BGBI. II Nr. 251/2009 i.d .g. F.) erfüllt s ind:
Fern-/Nahwärme oder Fern-/Nahkälte, sofern sie ganz oder teilweise (zumindest 80%) auf Energie
aus erneuerbaren Quellen beruht.
Fern-/Nahwärme oder Fern-/Nahkälte aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne
der Richtlinie 2004/8/EG über d ie Förderung e iner am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-WärmeKopplung im Energ iebinnenmarkt, ABI. Nr. L 5 2 vom 21.02.2004 S. 50, sowie sonstig e Abwär me, d ie
andernfalls ungenutzt bleibt .
Das Vorliegen d ieser Voraus.s etz.ungen ist bei der Endabrechnu ng durch geeig nete Unterlagen (insb. Wärmeliefervertrag, Auszug aus der QM-Heizwerke-Daten bank) nachzuweisen.
Es w ird auf d ie zusätzlichen Fördermöglichkeiten im Rahmen d e r Umweltförderung im Inland sowie des
Klimafonds hingewiesen (s ie he d ie Ausführungen dazu in Punkt 8).
Es wird auf d ie zusätz.lichen Fördermöglichkeiten fü r ö kologische Maßnahmen insbesondere im Rahmen der
Umwelt förderung im Inland sowie des Klimafonds hingewiesen.
Hinweise und Beispiele aus der Praxis:
Auch Nebenanlagen wie Parkplatz, Zufahrtsstraße oder Bushaltestelle/ Busbucht können
f ö rderfähig sein, wenn sie öffentlich zugänglich sind, im Zug e der Errichtung/ Sanierung einer
Kindertageseinrichtung/einer Schule entstehen und integraler Bestandteil s ind.
Beispiele bezuschusster Projekte (wirtschaftliches Eigentum der Gemeinde sowie GWG Grenze
vorausgesetzt!): Sanierung Musikschule, Ausstattung neue Kinde rkrippe, Erneuerung der Schule inrichtung (Ti,;che und Sessel), Sanie rung der Küche, Ein bau Lüftungsanlagen, Erneuerung
Tafeln.