Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.333
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5. Maßnahmen zur Ortskern-Attraktivierung (beispielsweise durch
Investitionen, Instandhaltungen und Sani erungen von Bauwerken
wie Kirchen, Museen und anderen Kultureinrichtungen sowie
Begegnungszonen) in den Ortskernen
OrtS-kem im Sinne d ieser Ziffer umfasst auch den Begriff Stadtkern.
7. Siedlungsentwicklung nach innen, Schaffung von öffentlichem
Wohnraum sowie Investitionstätigkeiten zur Bereitstellung von
Gemeinschaftsbüros (Coworking)
a) Sied lungsentwicklung nach innen:
Der Orts- und Stadtkern ist der funktionelle und identitätsstiftende Mittelpunkt e iner Gemeinde oder
eines Stadtte ils für dessen Bewohner, Wirtschaftstreibende und Besucher. Er bildet einen gewachsenen
Darunter wird e ine konzentrierte Siedlungsentwicklung verstanden, die e ine optimale und intensive
Siedlungs- und Versorgungskern. Hier findet sich eine Nutzungsmischung aus Handel, Dienstleistung,
Dem Antrag ist ein Plan beizulegen, aus dem hervorgeht, d1:1ss es s ich um Siedlungsentwicklung nach
Gewerbe, Verwaltung, Kultur und Wohnen (wobei nicht jede einzelne d ieser Nutzungen vorliegen muss,
innen handelt, insbesondere, dass ke ine neuen Flächen außerhalb des Siedlungsgebietes verbaut werden.
sondern das Gesamtbild entscheidend ist). Er ist weitgehe nd zusammenhängend bebaut und baulich und funktionell in das Siedlungsgefüge eingebunden. Ein Netz aus fußläufigen Verbindungen und
attraktiven Kn otenpunkten durc hzieht den Orts- bzw. Stadtkern. Die Erdgeschoßzone ist überwiegend
nicht der privaten Nutzung vorbeha lten, sondern jederzeit oder zumindest eingeschränkt öffentlich
zugänglich.
In begründeten Fällen (z.B. bei größeren Städten) können auch mehrere O rtskerne in Gemeinden und
mehrere Stadtkerne (Stadtteilzentren) ausgewiesen werden.
Die Investition der Gemeinde zur Attraktivierung von Ortskernen kann auch Gebäude betreffen, die
nicht im Eigentum der Gemeinde oder von ihr beherrschter Rechtsträger stehen, wobei aber immer n ur
die Ausgaben der Gemeinde (LB. in Form einer Fördernng) zuschussfähig s ind.
f olgende Unterlagen der Gemeinde sind dem Antrag beizulegen:
Ein Übersichtsplan der gesamten Gemeinde, in dem der Orts- bzw. Stadtkern ausgewiesen ist.
Diese Abgrenzung muss nicht zwingend auf Basis e iner Verordnung w ie z. B. der Zentrumszonen lt.
Nutzu ng des bestehenden Sied lungsgebietes zum Ziel hat.
b) Schaffung von öffentlichem Wohnraum sowie Investitionstätigkeiten zur
Berei tstellung von Gemeinschaftsbüros (Coworking):
Umfasst ist auch die Schaffung von gemeinnützigem Wohnraum.
Voraussetzung ist, dass zusätzlicher öffentlicher Wohnraum geschaffen bzw. dass zusätzlic he Gemeinschaftsbüros bere itgestellt werden. Das trifft auch für umfassende Sanierungen zu, nicht aber für
sonstige b loße Instandhaltungs- und Sanierungsmaßna hmen. Eine umfassende Sanierung liegt vor, wenn
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d ie Baubewilligung mindestens 30 Ja hre zurüc kliegt und
zumindest die Hälfte des Sanierungsaufwandes auf Verbesserungen ent fällt.
Auc h G@meinschaftspraxen vo n Ärzten s ind zuschussfähig.
Kein Zweckzuschuss wird für die Durchführung von Flä c henumwidmungen gewä hrt.
Niederöster reichischem Raumordnungsgesetz 1976 erfolgen bzw. erfolgt sein, sondern kann auch im
Zusammenhang mit der Maßnahme erarbeitet und vom zustä nd igen Organ beschlossen werden.
Wenn diese Information aus dem Übersichtsplans aufgrund dessen Maßstabs nic ht oder nur sch wor
zu entnehmen ist: Ein Ausschnitt des Übersic htsplans mit der Abgrenzung des Orts- bzw. Stadtkerns
Hinweise und Beispiele aus der Pr~xis:
Unter Co-working versteht man ,eine neue entstandene Arbeitsform, bei der sic h meist Start-
in e inem kle ineren Maßstab.
ups, Freelancer und Kreative e inen zeitlich flexible n Arbeitsplatz in ein@m offen gestalteten
E.in Konzept zur Orts- bzw. Stadtkern-Att raktiv ierung (Darstellung der Zie le und Maßna hmen).
Büro anmieten und den Vorteil des zusammen Arb@itens (Co-working) nutzen möchten" oder
Eine Erläuterung, warum das e ingereichte Projekt der Umsetzung dieser Zie le und Maßnahmen d ient.
,beim Co-working arbeitet man zusammen mit anderen Personen in Großraumbüros, Büros mit
Workbays oder ähn lich angelegten Räumen, insgesamt Coworking Spaces genannt, entw@der
Hinw e ise und Beis piele a u s der Pra xis:
Der Ortskern muss sich nicht zwingend in der Mitte des Ortes befinden, ausschlaggebend sind
plausible Darstellungen im beigefügten Plan, schlüssige Erläuterungen sowie Konzept.
Das Konzept zur Attraktivierung sowie die Erläuterung zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen sind unerlässlich, können jedoch in einem Dokument verfasst sein.
Neben Investitionen gemäß Ziffer 5 sind Investit ionen gemäß Ziffer 17 die einzigen Tatbestände, die kein wirtschaftliches Eigentum der Gemeinde am Investitionsobjekt verlangen.
für eigene oder gemeinsame Belange. Man hat meist nur e ine geringe Gebühr zu entrichten
und keinen festen Platz, tei lt sich d ie Infrastruktur und trifft sich in der Kaffeeküche oder im
Fitnessraum• .
Bei Z 7a KlG 2020 (Bereitstellung von Gemeinschaftsbüros) ist es wichtig, dass zusätzliche
Gemeinschaftsbüros bereitgestellt werden (kan n a uch mittels Möbel als Raumtei ler erfolgen)
bzw. umfassende Sanierungen erfolgen.
Z 7b KIG 2020 {Schaffung von öffentlichem Wohnraum) stellt nicht ausschließlich auf das
gegnungszone im Zentrum, Renovierung des Kriegerdenkmals, Errichtung eines Urnenfriedho-
Gebäude des öffentlichen Wohnraums ab, daher s ind jegliche Investitionen, die typischerweise
mit der Schaffung von öffentlichen Wohnraum e inhergehen (Wasser, Kanal, Zufahrtsstraße- weg,
fes, Erweiteru ng des Gemeindesaales, Errichtung Nahversorger/ Heimatmuseum, Sanierung
Begrünung etc.), zuschussfähig.
Beispiele bezuschusster Proj ekte: Neugestaltung des Dorfplatzes, Errichtung e iner ße-
Friedhofsanlagen/Aufbahrungshalle.